Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 231/182 der Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 21.03.2023 ö 1.3

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück FlNr. 231/182 der Gemarkung Haimhausen (Michael-Schober-Ring 4, 85778 Haimhausen) sowie den nachfolgenden Befreiungen und Ausnahmen vom Bebauungsplan „Grundfeld“ zu.

  • Festsetzung A) 2.2 i.V.m. Plandarstellung:
Errichtung einer Luft-, Wärmepumpenheizung außerhalb des Bauraums.


  • Festsetzung A) 5.1 i.V.m. Plandarstellung:
Überschreitung der Baulinie durch Eingangsvordach

  • Festsetzung A) 9.4):
Zwei Dachflächenfenster statt ein Dachflächenfenster je Doppelhaushälfte und Dachfläche

  • Festsetzung A) 12.1:
Fenster in Kunststoff-Alukonstruktion, Außentüren in Aluminium-Konstruktion und Garagentor in Stahl-/Aluminiumkonstruktion statt in Holz oder Stahl.

  • Festsetzung A) 12.2:
Größere Fensterflächen als 1,00 m² ohne Unterteilung.

  • Festsetzung A) 12.3:
Fenster Breiter als 1,25 m, Abweichung vom Verhältnis Fensterbreite zu Fensterhöhe, Abweichung vom gleichen Verhältnis Höhe/Breite bei unterschiedlich großen Fenstern

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2025 10:17 Uhr