Erhöhung der Herstellungskosten für Reisepässe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 22.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 22.03.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Mit Rundschreiben vom 28.02.2023 des Bundesministeriums des Innern und für Heimat wurden die Gemeinden über die Landratsämter informiert, dass zum 1. April 2023 die Gebühren, die die Gemeinden für Reisepässe an die Bundesdruckerei zu zahlen haben, steigen werden. Mit den neuen Herstellungspreisen ergeht vorerst keine Veränderung der Gebühren für Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere Reisepässe für junge Erwachsene bis 24 Jahre, die nur eine 6-jährige Laufzeit haben, kosten die Verwaltung bei der Bundesdruckerei gleiches Geld, während die Gebühren, die die Gemeinde berechnen darf, seit Jahren unter dem Herstellungspreis liegen und die Differenz die die Gemeinden tragen (müssen), durch die Erhöhung des Herstellungspreises sich weiter erhöht. 

Art des Reisepasses
Herstellungspreis bis 31.03.
Herstellungspreis ab 01.04.
Gebühren für Bürger-/innen 
Gebühren für bis 24 Jährige
Reisepass (32 Seiten)
43,66 €
44,45 €
60,00 €
37,50 €
Reisepass (32 S., Express)
71,33 €
72,11 €
92,00 €
69,50 €
Reisepass (48 Seiten)
66,21 €
67,00 €
92,00 €
69,50 €
Reisepass (48 S., Express)
93,94 €
94,72 €
124,00 €
101,50 €


Seit knapp 2 Jahren sind Kinderreisepässe lt. EU-Recht nur noch als vorläufige Dokumente anzusehen und haben deshalb nur noch eine Laufzeit von einem Jahr. Dies führt dazu, dass viele Eltern sobald sich die Kinder nicht mehr jährlich gravierend verändern Reisepässe bestellen, um den jährlichen Gang zum Bürgerbüro zu vermeiden – und somit die Gebührenlast der Gemeinden durch die Differenz sich deutlich erhöhen wird.

Datenstand vom 26.05.2023 10:34 Uhr