Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neubau einer Hallenüberdachung und nachträgliche Genehmigung einer Fahrsilo- und Garagenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 838/1 der Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 1.5

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein baurechtlicher Antrag zum Abbruch und Neubau einer Hallenüberdachung und nachträglicher Genehmigung einer Fahrsilo- und Gargenüberdachung auf der FlNr. 838/1 der Gemarkung Haimhausen (Dachauer Straße 95, 85778 Haimhausen) vor. 

Die bestehende landwirtschaftliche Halle (Länge 23,34 m, Breite 6,51 m), in der sich ein Kleinteilelager befindet und in der landwirtschaftliche Maschinen sowie Anbaugeräte untergebracht sind, soll einen neuen Dachstuhl und Dacheindeckung (Dachziegel) erhalten.
Des Weiteren soll die bereits bestehende Überdachung eines Fahrsilos (Länge 25,95 m, Breite 4,965 m), dass nun als Unterstand für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte genutzt wird, genehmigt werden. Die Dacheindeckung besteht aus rotem Trapezblech.
Auch soll die bereits bestehende Überdachung der ehemaligen Durchfahrt (Länge 13,02 m, Breite 6,875 m) zwischen dem Gebäude auf der FlNr. 841 und dem auf dem Vorhabengrundstück befindlichen gewerblich genutzten Bestandsgebäude, die nun als Autogarage genutzt wird, genehmigt werden. Die Dacheindeckung besteht aus rotem Trapezblech.

Das Vorhabengrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 Abs 1 BauGB. Hiernach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die geplanten Änderungen fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist vorliegend gesichert.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Abbruch und Neubau einer Hallenüberdachung und nachträglicher Genehmigung einer Fahrsilo- und Garagenüberdachung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr