Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 2.1.1

Sachverhalt

Mit ortsüblicher Bekanntmachung vom 12.08.2021, angeschlagen am 13.08.2021, wurde darüber informiert, dass die Planunterlagen zum Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht) im Zeitraum vom 25.08.2021 bis 08.10.2021 öffentlich ausliegen und dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung äußern kann.

Zudem wurde am 29.09.2021 ein Erörterungstermin angeboten, in dem die Planer Herr Dehm und Herr Frey sowie Gemeindemitarbeiter interessierten Bürgerinnen und Bürgern für eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung zur Verfügung standen.

Dieser Erörterungstermin wurde seitens der Bürgerinnen und Bürger gut angenommen.

Die Fragen bzw. Anregungen konzentrierten sich jedoch mehr auf die Planungen zum konkreten Baurecht, sprich die Erarbeitung des Bebauungsplans. Diese werden im TOP 2.2.1 behandelt.

Im Zuge der Flächennutzungsplanung sind keine Äußerungen der Öffentlichkeit, auch nicht außerhalb des Erörterungstermins, eingegangen.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass am 29.09.2021 ein Erörterungstermin stattgefunden hat und dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Äußerungen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans eingegangen sind.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr