Stellungnahme des Landratsamts Dachau - Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde - vom 04.10.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 2.1.2.2

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau – Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde – hat folgende Stellungnahme abgegeben:

„...Hinweise:

Entlang der westlichen und nördlichen Baugebietsgrenze befindet sich an der Leiten zum Ampertal ein in der amtlichen Biotopkartierung erfasster Hangmischwald bestehend aus Ahornen, Eschen und mächtigen, alten Eichen, der einen hochwertigen Lebensraum für diverse Arten darstellt und das Orts- und Landschaftsbild hier entscheidend prägt. Auf Grund seiner Wertigkeit wurde er daher auch im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde für eine Unterschutzstellung als Landschaftsbestandteil vorgeschlagen. Mit einer Bebauung ist daher deutlich von dem Bestand abzurücken und im Plan eine ausreichend breite Ortsrandeingrünung festzusetzen. Siehe hierzu auch unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan. Zu Punkt 2.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt im Umweltbericht: das naheliegende FFH-Gebiet Ampertal ist bei den Schutzgebieten zu erwähnen.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 5 und 6, Nr. 7a BauGB, § 13 BNatschG, § 1 Abs. 6 BNatschG“

Abwägung: 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. An der westlichen und nördlichen Abgrenzung der Planzeichnung zur Flächennutzungsplanänderung befindet sich bestandsorientiert ein Hangmischwald bestehend aus umfangreichen Gehölzstrukturen. Diese Gehölzstrukturen bilden eine bereits bestehende natürliche Ortsrandeingrünung an der Siedlungsgrenze aus, welche durch die vorliegende Planung nicht berührt wird. Aus diesem Grund wird die Darstellung einer zusätzlichen Ortsrandeingrünung für entbehrlich erachtet und eine Änderung der Planung nicht veranlasst. Auf der Ebene des Bebauungsplanes wird zusätzlich eine öffentliche Grünfläche als ökologischer Pufferstreifen und Ortsrandeingrünung festgesetzt.

Weitere Anregungen, welche für den Flächennutzungsplan relevant sind, sind in der Stellungnahme nicht enthalten.

Der Abstand der Bebauung von den bestehenden Gehölzstrukturen bezieht sich auf die Ebene des Bebauungsplanes und wird bei der Abwägung zu den Äußerungen des Bebauungsplanvorentwurfs behandelt (siehe Top 2.2.2.14).

Das kartierte Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Ampertal“ (ID 7635-301) wird im Umweltbericht unter C Pkt. 2.1 entsprechend ergänzt.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau – Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde – zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Der Flächennutzungsplanvorentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung nicht geändert. Der Umweltbericht wird redaktionell ergänzt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr