Stellungnahme des Landratsamts Dachau - Fachbereich: Technischer Umweltschutz - vom 20.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 2.1.2.3

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau – Fachbereich: Technischer Umweltschutz – hat folgende Stellungnahme abgegeben:

Hinweise:

Entsprechend des gültigen Flächennutzungsplans liegen die Flur-Nrn. 30/1, 30/5 und 30/2 derzeit im Außenbereich und unterliegen dadurch dem Schutzanspruch eines Dorfgebiets nach TA Lärm. Durch die vorgelegte Planung unter Einbeziehung dieser Grundstücke als allgemeines Wohngebiet erhöht sich der Schutzanspruch dieser Wohngebäude tags/nachts jeweils um 5 dB(A). Wir weisen darauf hin, dass dies zu Konflikten der benachbarten gewerblichen Nutzungen (Bauhof, Kläranlage) führen kann und die gewerblichen Nutzungen in ihrem Betrieb und einer möglichen Erweiterung eingeschränkt werden können.“

Abwägung: 
Aufgrund der bereits bestehenden Wohnnutzungen (Fl.-Nrn. 30/1, 30/2, 30/5) im westlichen Teil der Flächennutzungsplanänderung wird diese Bestandsbebauung durch die Ausweisung von Wohnbauflächen zur Anpassung des Planstandes an die aktuellen Nutzungen miteinbezogen. Vorliegende Bestandsbebauung befindet sich dabei in einem baulichen Zusammenhang im Siedlungsumfeld. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung nimmt auch Bezug auf diese benachbarten Wohnnutzungen, für welche der Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß TA Lärm zugrunde gelegt wird. Dabei sind keine immissionsrelevanten Auswirkungen durch Kläranlage, Bauhof oder Recyclinghof in der derzeitigen gewerblichen Nutzung in ihrem Betrieb zu verzeichnen. Mögliche Einschränkungen im Zuge potentieller Erweiterungen der benachbarten gewerblichen Nutzungen werden zur Kenntnis genommen und sind im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Die Hinweise dienen daher der Kenntnisnahme.

Die Gemeinde Haimhausen verweist zudem auf die überarbeitete Schalltechnische Untersuchung (vom 08.04.2022).


„Rechtsgrundlagen: Wir verweisen auf § 1 Abs. 6 Nr. 1 und 7 BauGB sowie auf §§ 20, 50 BImSchG in Verbindung mit der TA Lärm.“

Abwägung:
Die Hinweise dienen der Kenntnisnahme.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau – Fachbereich: Technischer Umweltschutz – zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Flächennutzungsplanvorentwurfs.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr