Stellungnahme des Landratsamts Dachau - Fachbereich Rechtliche Belange - vom 14.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 2.1.2.4

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau – Fachbereich: Rechtliche Belange – teilte folgendes mit:

„Hinweise:
  • Welche Zweckbestimmung soll die Gemeinbedarfsfläche erhalten? Um eine Ergänzung wird – soweit möglich -gebeten.“

Abwägung:
Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes soll die Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche nicht näher konkretisiert werden. Aus gemeindlicher Sicht liegen für die beabsichtigte Umnutzung noch keine detaillierten Nutzungsabsichten vor; es ist vorgesehen dies allerdings als Fläche zur Kinderbetreuung zu nutzen. Im Zuge einer vorausschauenden Bauleitplanung wird die Fläche als Gemeinbedarfsfläche im Sinne der zukünftigen Umnutzung für gemeinbedarfsorientierte Zwecke in die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes miteinbezogen. Es erfolgt keine Ergänzung der Planung.


  • „Die Gemeinbedarfsfläche befindet sich z.T. im LSG Amperauen; wir bitten dies im Rahmen der Planung/ Abwägung zu berücksichtigen.“

Abwägung:
Die teilweise räumliche Überlagerung des Landschaftsschutzgebietes „Amperauen mit Hebertshauser Moos und Inhauser“ mit der Gemeinbedarfsfläche im Norden wird unter C Pkt. 2.1 entsprechend ergänzt und berücksichtigt.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau – Fachbereich: Rechtliche Belange – zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Der Flächennutzungsplanvorentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung ergänzt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr