Stellungnahme des Landratsamts Dachau - Fachbereich: Geoinformation (GIS) - vom 06.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 2.1.2.5

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau – Fachbereich: Geoinformation (GIS) - teilte folgendes mit:

„Hinweise:

Zur Planzeichnung:
Bei der Darstellung des Flächennutzungsplans gilt der Grundsatz, dass die darin dargestellten Flächen nicht parzellenscharf bestimmt sind. Aus der Überlagerung vom Bebauungsplan ‚Nördlich des Amperbergs‘ und der 16. Änderung des Flächennutzungsplans geht eine Abweichung von ca. 10m zwischen den ausgewiesenen Flächen hervor. Der Fachbereich GIS würde es begrüßen, die FNP-Planzeichnung an den CAS-Entwurf des B-Plans ‚Nördlich des Amperbergs‘ anzupassen (siehe hierzu Abb. 1).“

Abwägung:
Der Hinweis dient der Kenntnisnahme. Aus der Stellungnahme ist nicht eindeutig erkennbar um welche Überlagerungsflächen es sich handelt. Die Planzeichnung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil A) wird dahingehen angepasst, dass die Flurnummer 375 sowie 26 der Gemarkung und Gemeinde Haimhausen im Südwesten entsprechend erweitert werden.

„Nachdem das Überschwemmungsgebiet im Jahre 2016 in unmittelbarer Nähe des überplanten Bereichs neu definiert wurde, bitte ich den aktuellen Datenbestand nachrichtlich im Planausschnitt der 16. Änderung zu übernehmen (siehe Abb. 1).“

Abwägung:
Entsprechend der Anregung wird das amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet (HQ100) zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit aufgenommen. Aufgrund der begrenzten räumlichen Planausschnitte in der Planzeichnung wird übersichtshalber zur besseren Darstellung eine Themenkarte mit umweltbezogenen Schutzgebietskategorien in der Begründung unter Teil B Pkt. 8 ergänzt.


„Abb. 1. Teilauszug aus dem Rauminformationssystem Dachau:
16. Änderung FNP überlagert mit dem Geltungsbereich und der Art d. baulichen Nutzung des B-Plans ‚Nördlich des Amperbergs‘, Fassung v. 22.07.2021
Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2021“


„Zur Begründung:
Seite 5 Punkt 2: Bei der Aufzählung der im Geltungsbereich befindlichen Flurstücke sind die Flurstücksnummern 58/8, 58/9, 58/10, 58/11, 58/12, 373 und 378 mit aufzunehmen.

Abwägung:
Die Aufzählung der im Geltungsbereich befindlichen Flurstücke wird entsprechend der Anregung unter Teil B Pkt. 3 ergänzt. Es handelt sich hierbei um Flächen die aufgrund einer Grundstücksteilung entstanden sind. Eine Veränderung des Geltungsbereiches hat hierbei nicht stattgefunden.

„Seite 21 Punkt 2.8: In unmittelbarere Nähe des Plangebiets befinden sich 3 Baudenkmäler sowie ein Bodendenkmal. Die Beschreibung zu den Kultur- und Sachgütern ist daher bitte zu modifizieren.“

Abwägung:
Das Schutzgut Kultur- und Sachgüter unter Teil C Pkt. 2.8 wird durch die entsprechende Aufnahme bzw. Beschreibung der drei Baudenkmäler sowie des Bodendenkmals in der unmittelbaren Nähe zum Plangebiet ergänzt.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau – Fachbereich: Geoinformation (GIS) zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Der Flächennutzungsplanvorentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert und ergänzt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr