Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Abteilung Bildung und Beratung - vom 23.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 2.1.2.9

Sachverhalt

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Abteilung Bildung und Beratung – teilte folgendes mit:

„Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan bestehen keine grundsätzlichen Einwände. 

Allerdings enthält der Bebauungsplan unter ‚Textliche Hinweise und Nachrichtliche Übernahmen‘ auf S. 18 unter ‚2. Immissionsschutz‘, ‚2.2 Landwirtschaft‘ folgenden Passus: 

‚Durch die unmittelbare Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen sind im Plangebiet zeitweise Lärm-, Geruchs- und Staubeinwirkungen, welche aus ordnungsgemäßer Bewirtschaftung resultieren, nicht ausgeschlossen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbelästigung – Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr auch vor 6 Uhr morgens, bedingt durch das tägliche Futterholen, zu rechnen ist. Zudem ist mit sonstigen Lärmbeeinträchtigungen, z.B. während der Erntezeit (Mais-, Silage- und Getreideernte, ev. Zuckerrübenernte) auch nach 22.00 Uhr zu rechnen.‘

Da an das Baugebiet landwirtschaftliche Nutzflächen und Betriebe, beispielsweise ….. Pfarrstraße 3, ….Pfarrstraße 18a, …. Pfarrstraße 22a angrenzen, schlagen wir zur Vermeidung zukünftiger Konflikte vor den Passus folgendermaßen zu ändern:

‚Durch die unmittelbare Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen und Betrieben können im Planungsgebiet Lärm-, Geruchs- und Staubeinwirkungen auftreten. Besonders wird darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbelästigung – Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr – auch vor 6 Uhr Morgens – zu rechnen ist. Zudem ist mit sonstigen Lärmbeeinträchtigungen, z.B. während der Erntezeit auch nach 22.00 Uhr zu rechnen. Die Erwerber, Besitzer, Bewohner und Nutzer der Grundstücke im Planbereich haben diese landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm-, Geruchs- und Staubeinwirkungen) unentgeltlich zu dulden und hinzunehmen.‘

Abwägung:
Die Anregung bezieht sich auf die Ebene des Bebauungsplanes und wird bei der Abwägung zu den Äußerungen des Bebauungsplanvorentwurfs behandelt (siehe Top 2.2.2.3).






„Um den Verbrauch von landwirtschaftlichen Nutzflächen möglichst gering zu halten bitten wir bei der Erarbeitung des Ausgleichskonzepts (Ausgleichsflächen) aus landwirtschaftlicher Sicht zu prüfen, ob produktionsintegrierte Maßnahmen auf den land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen möglich sind.“

Abwägung:
Der im Zuge der Bauleitplanung „Nördlich des Amperbergs“ voraussichtlich erforderliche Ausgleichsbedarf wird auf der Ebene des Bebauungsplanes konkret ermittelt und festgesetzt. Die Anregung bezieht sich auf die Ebene des Bebauungsplanes und wird bei der Abwägung zu den Äußerungen des Bebauungsplanvorentwurfs behandelt (siehe Top 2.2.2.3). Der darüberhinausgehende erforderliche Ausgleichsbedarf für die in der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes weitere Ausweisung von Bauflächen ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen. Dem Eigentümer kann in diesem Fall empfohlen werden, die Möglichkeit für produktionsintegrierte Maßnahmen auf den land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen zu prüfen und zu berücksichtigen.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Abteilung Bildung und Beratung – zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Änderungen im Flächennutzungsplanvorentwurf sind nicht angezeigt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr