Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Abteilung Bildung und Beratung - vom 23.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 2.2.2.3

Sachverhalt

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Abteilung Bildung und Beratung – teilte folgendes mit:

„Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan bestehen keine grundsätzlichen Einwände. 

Allerdings enthält der Bebauungsplan unter ‚Textliche Hinweise und Nachrichtliche Übernahmen‘ auf S. 18 unter ‚2. Immissionsschutz‘, ‚2.2 Landwirtschaft‘ folgenden Passus: 

‚Durch die unmittelbare Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen sind im Plangebiet zeitweise Lärm-, Geruchs- und Staubeinwirkungen, welche aus ordnungsgemäßer Bewirtschaftung resultieren, nicht ausgeschlossen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbelästigung – Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr auch vor 6 Uhr morgens, bedingt durch das tägliche Futterholen, zu rechnen ist. Zudem ist mit sonstigen Lärmbeeinträchtigungen, z.B. während der Erntezeit (Mais-, Silage- und Getreideernte, ev. Zuckerrübenernte) auch nach 22.00 Uhr zu rechnen.‘

Da an das Baugebiet landwirtschaftliche Nutzflächen und Betriebe, beispielsweise ….. Pfarrstraße 3, ….Pfarrstraße 18a, …. Pfarrstraße 22a angrenzen, schlagen wir zur Vermeidung zukünftiger Konflikte vor den Passus folgendermaßen zu ändern:

‚Durch die unmittelbare Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen und Betrieben können im Planungsgebiet Lärm-, Geruchs- und Staubeinwirkungen auftreten. Besonders wird darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbelästigung – Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr – auch vor 6 Uhr Morgens – zu rechnen ist. Zudem ist mit sonstigen Lärmbeeinträchtigungen, z.B. während der Erntezeit auch nach 22.00 Uhr zu rechnen. Die Erwerber, Besitzer, Bewohner und Nutzer der Grundstücke im Planbereich haben diese landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm-, Geruchs- und Staubeinwirkungen) unentgeltlich zu dulden und hinzunehmen.‘“

Abwägung:
Der entsprechende Passus unter ‚Textliche Hinweise und Nachrichtliche Übernahmen‘ unter ‚2. Immissionsschutz‘, ‚2.2 Landwirtschaft‘ wird gemäß Anregung geändert bzw. ergänzt. Die weiteren Ausführungen dienen der Kenntnisnahme.

„Um den Verbrauch von landwirtschaftlichen Nutzflächen möglichst gering zu halten bitten wir bei der Erarbeitung des Ausgleichskonzepts (Ausgleichsflächen) aus landwirtschaftlicher Sicht zu prüfen, ob produktionsintegrierte Maßnahmen auf den land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen möglich sind.“


Abwägung:
Bei den Ausgleichsflächen A1 mit der Fl. Nr. 143 und A2 mit der Fl. Nr. 815/2 handelt es sich um bereits angelegte Ausgleichsflächen, welche für den vorliegenden Bebauungsplan herangezogen werden. Auch die Ausgleichsfläche A3 erhält in erster Linie das Biotop des Fischweihers. 

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: 

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Abteilung Bildung und Beratung – zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert und ergänzt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr