Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 22.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 2.2.2.8

Sachverhalt

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat wie folgt Stellung genommen:

Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:
Soweit aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich, bestehen von Seiten der Bau- und Kunstdenkmalpflege gegen die oben genannte Planung keine grundsätzlichen Einwendungen. In der unmittelbaren Nähe befindet sich nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch folgendes Baudenkmal:

D-1-74-121-9, Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus, Saalbau mit eingezogenem, dreiseitig geschlossenem Chor und Turm spätgotisch, Langhaus 1698 ff. errichtet und im 19 Jh. Nach Westen verlängert; mit Ausstattung; Gruft der Grafen von Butler. 1841/42 eingebaut

Wir bitten um Berücksichtigung dieses Denkmals und der dafür geltenden Bestimmung in Begründung und ggf. Umweltbericht. Das Denkmal ist zunächst mit vollständigem Listentext und Hinweis auf die besonderen Schutzbestimmungen der Art. 4-6 DSchG und bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren, von denen Baudenkmäler/ Ensembles unmittelbar oder in ihrem Nähebereich betroffen sind, zu beteiligen. 

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).“

Abwägung:
Das Baudenkmal D-1-74-121-9, Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus, mit vollständigem Listentext wird in der Planzeichnung B, in den textlichen Hinweisen unter B Pkt. 4 und im Umweltbericht unter D Pkt. 2.8 entsprechend der Anregung ergänzt. Zudem werden die Verweise auf Art. 4-6 DSchG in den textlichen Hinweisen unter A Pkt. 4 ergänzt.
Die weiteren Hinweise dienen der Kenntnisnahme.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung ergänzt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr