Stellungnahme des Landratsamts Dachau - Fachbereich: Geoinformation (GIS) - vom 06.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 2.2.2.11

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau – Fachbereich: Geoinformation (GIS) teilte folgendes mit:

„…
Hinweise:

Allgemein: 
Mit dem B-Plan „Nördl. des Amperbergs“ werden auch Teilbereiche des B-Plans „Kirchweg“ (mit 1. Änderung) und des B-Plans „Schulgelände“ überplant (siehe Abb. 1). Grenzt ein in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan an einen rechtskräftigen Bebauungsplan an, ist eine Überschneidung möglich, wenn der Inhalt des alten Bebauungsplans durch die Festsetzungen des neuen Plans auf den Überschneidungsflächen ersetzt werden soll. In diesen Fällen bedarf es einer klarstellenden Festsetzung zum Außer-Kraft-Treten der bisherigen Festsetzungen, die konkret oder allgemein gefasst sein kann:
  • „Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans treten die Festsetzungen des am … in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. … außer Kraft.

Abb. 1 Teilauszug aus dem Rauminformationssystem Dachau überlagert mit dem Geltungsbereich des B-Plans „Nördl. d. Amperbergs“, Fassung v. 22.07.2021:
Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2021“

Abwägung:
Der Bebauungsplan wird unter § 13 der textlichen Festsetzungen im Zuge der Überlagerung mit Teilbereichen der Bebauungspläne „Kirchweg“ (mit 1. Änderung) und „Schulgelände“ wie folgt ergänzt: „Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Nördlich des Amperbergs“ werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kirchweg“ (mit der 1. Änderung) und des Bebauungsplanes „Schulgelände“, soweit diese innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Nördlich des Amperbergs“ liegen, vollständig ersetzt.


„Planzeichnung:
Angrenzend an den Geltungsbereich des B-Plans „Nördl. des Amperbergs“ verläuft das Landschaftsschutzgebiet „Amperauen mit Hebertshauser- u. Inhauser Moos“, sowie ein ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet (siehe hierzu Abb. 2 auf Seite 3). 
In der Begründung unter Punkt 1.3.3 und Punkt 2.4 wurde dies auch beschrieben. Ergänzend dazu wird um eine Darstellung in der Planzeichnung gebeten.

Um die Auswirkungen der Planung sachgerecht erfassen und in die Abwägung einbeziehen zu können bitte ich darüber hinaus auch folgende Themeninhalte in der Planzeichnung zu dokumentieren. (siehe hierzu Abb. 2 auf Seite 3).

  • Baudenkmal: Pfarrkirche St. Nikolaus (Aktennr. D-1-74-121-9)
  • Baudenkmal: Pfarrhaus (Aktennr. D-1-74-121-10)
  • Baudenkmal: Kriegerdenkmal, syn. Kriegergedächtnisstätte 
  (Aktennr. D-1-74-121- 8)
  • Bodendenkmal: Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Be 
  reich der Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus in Haimhausen und ihrer Vorgängerbauten   
          (Aktennr. D-1-7635-0311)
  • FFH-Gebiet „Ampertal“
  • Flachlandbiotop (Biotophaupt Nr. 7635-0020 „Hangmischwald an der Amper-Leite   
       bei Haimhausen“)

Abb. 2: Teilauszug aus dem Rauminformationssystem Dachau überlagert mit dem Geltungsbereich des B-Plans „Nördl. d. Amperbergs“, Fassung v. 22.07.2021
Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2021“

Abwägung:
Entsprechend der Anregung wird das amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet HQ100 und das Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten HQextrem der Amper sowie das Landschaftsschutzgebiet Amperauen mit Hebertshauser- u. Inhauser Moos zum Bebauungsplan „Nördlich des Amperbergs“ mitaufgenommen. Aufgrund der begrenzten räumlichen Planausschnitte in der Planzeichnung wird übersichtshalber zur besseren Darstellung eine Themenkarte mit umweltbezogenen Schutzgebietskategorien in der Begründung unter Teil C Pkt.10 ergänzt.

Die entsprechenden Baudenkmäler und das Bodendenkmal werden sowohl in der Planzeichnung als auch in den textlichen Hinweisen unter Pkt. 4 ergänzt.

Entsprechend der Anregung wird das FFH Gebiet „Ampertal“ sowie das Flachlandbiotop „Hangmischwald an der Amper-Leite bei Haimhausen“ zum Bebauungsplan „Nördlich des Amperbergs“ mitaufgenommen. Aufgrund der begrenzten räumlichen Planausschnitte in der Planzeichnung wird übersichtshalber zur besseren Darstellung eine Themenkarte mit umweltbezogenen Schutzgebietskategorien in der Begründung unter Teil C Pkt. 10 ergänzt. Aufgrund des geringfügigen Eingriffes in das bestehende Biotop wird dieses darüber hinaus in die Planzeichnung nachrichtlich übernommen.



„Es wird darauf hingewiesen, dass sich auf dem Flurstück 815/1 Gmkg. Haimhausen bereits eine bestehende Ausgleichsfläche aufgrund des Bebauungsplans „Kirchweg“ (Tag d. Bekanntmachung: 18.12.2008) befindet. Offensichtlich wurde in der Zwischenzeit innerhalb dieser Ausgleichsfläche auch ein Gebäude errichtet (siehe hierzu Abb. 3 u. 4 auf Seite 4). Bitte um Überprüfung.

Abb. 3: Teilauszug aus dem Rauminformationssystem Dachau
Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2021

Abb. 4: Vergleich Orthophoto 2016 und 2018
Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2018 / 2016“
Abwägung:
Die Fläche mit der Flurnummer 851/1 ist bereits als Ausgleichfläche hergestellt worden und mit der Unteren Naturschutzbehörde im Grundzug abgestimmt. Die naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen des Bebauungsplans „Kirchweg“ sowie „Nördlich des Amperbergs“ sind entsprechend abzuziehen.

Im Bebauungsplan „Kirchweg 1. Änderung“ Stand: 28.05.2009 ist unter den Festsetzungen Nr. 7.1 auf dieser Fläche die Errichtung eines Bienenhaues mit den max. Abmessungen 6 m x 16 m zulässig. 






„Begründung:

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden. Um den Flächenverbrauch zu minimieren sollten erst Maßnahmen der Innenentwicklung, wie Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung von Flächen in der Gemeinde geprüft, sowie Baulücken und Baulandreserven berücksichtigt werden.
Der Abgleich mit der GIS-Dankbankauskunft des Rauminformationssystems Dachau hat ergeben, dass im gesamten Gemeindegebiet folgende Potenziale zur Verfügung stehen:

- ca. 8,7 ha Baulandpotential mit Baurecht (Flächen die mit einem rechtskräftigen B-Plan 
  oder einer Satzung gemäß §§34 und 35 BauGB überplant sind)
- ca. 2,9 ha Bauerwartungsland (Flächen die mit einem FNP überplant sind oder ein 
  B-Plan bzw. eine Satzung momentan im Verfahren sind) 


Davon stehen für Wohnen und Mischgebiet folgende Potenziale im gesamten Gemeindegebiet zur Verfügung:
 
Baulandpotential mit Baurecht
Bauerwartungsland (FNP vorhanden)
Wohnbaufläche
6,5 ha
2,9 ha
Gemischte Baufläche
1,4 ha
-


Allein davon sind wiederrum in Haimhausen und Ottershausen folgende Potenziale ausgewiesen (siehe hierzu Abb. 5 auf Seite 6):


 
Baulandpotential mit Baurecht
Bauerwartungsland (FNP vorhanden)
Wohnbaufläche
6,1 ha
1,8 ha
Gemischte Baufläche
0,5 ha
-


Es wird empfohlen die Notwendigkeit der Umwandlung der landwirtschaftlich genutzten Fläche genauer zu begründen. Momentan lässt sich durch die vorgelegten Unterlagen der Bedarf der Neuausweisung nicht oder nur unvollständig nachvollziehen. Zudem erlauben sie keinen Rückschluss, ob und welche Alternativen geprüft wurden. Es ist darzustellen, ob die Flächen, die nach dem FNP noch zur Verfügung stehen müssten, tatsächlich verfügbar sind oder für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen.“

Abb. 5: Teilauszug aus dem Rauminformationssystem Dachau
Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2021 überlagert mit 
Geofachdaten (Baulandpotentiale / Siedlungsflächenreserven) aus dem Rauminformationssystem Dachau
(Baulandpotentiale mit Baurecht: rot schraffierte Flächen, Bauerwartungsland / FNP vorhanden: blau schraffierte Flächen)“

Abwägung:
Angaben zum Flächenbedarf und Bevölkerungszuwachs bzw. zur Bevölkerungsentwicklung werden unter C Pkt. 2 „Flächenbedarf und Bevölkerungsentwicklung“ in der Begründung entsprechend ergänzt.

Die Gemeinde Haimhausen hat zwischenzeitlich ein Baulückenkataster erstellt und die Flächenpotenziale ermittelt. Daraus geht deutlich hervor, dass die in der Gemeinde Haimhausen vorhandenen Flächenpotentiale sich fast ausschließlich im Privatbesitz befinden. Eine detailliertere Auswertung und Beschreibung zum Flächenbedarf und der Bevölkerungsentwicklung wird in die Begründung zum Bebauungsplan unter Pkt. 1 ergänzt.


„Seite 5 Punkt 2.3:
Überplant wurde auch ein Teilbereich des B-Plans „Schulgelände“. Bitte um Ergänzung.“

Abwägung:
Die Überplanung des bestehenden Bebauungsplanes „Schulgelände“ wird entsprechend der Anregung unter Teil C Pkt. 4.3 in der Begründung ergänzt. Unverändert wird im Bebauungsplan „Nördlich des Amperbergs“ eine öffentliche Straßenverkehrsfläche mit Straßenbegrenzungslinie dargestellt.


„Seite 9 Punkt 4.1:
Bei der Aufzählung der im Geltungsbereich befindlichen Flurstücke sind die Flurstücksnummern 58/8, 58/9, 58/10, 58/11 und 58/12 mit aufzunehmen.“

Abwägung:
Die Aufzählung der im Geltungsbereich befindlichen Flurstücke wird entsprechend der Anregung unter Teil C Pkt. 6.1 in der Begründung ergänzt.


„Seite 40 Punkt 2.8:
In unmittelbarer Nähe des Plangebiets befinden sich 3 Baudenkmäler sowie ein Bodendenkmal. Die Beschreibung zu den Kultur- und Sachgütern ist daher bitte zu modifizieren.“

Abwägung:
Die entsprechenden Baudenkmäler und das Bodendenkmal werden unter D Pkt. 2.8 im Umweltbericht ergänzt.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau – Fachbereich: Geoinformation – zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung ergänzt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr