Stellungnahme des Landratsamts Dachau - Fachbereich: Technischer Umweltschutz - vom 20.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 2.2.2.12

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau – Fachbereich: Technischer Umweltschutz teilte folgendes mit:

„…
Hinweise:

Geruchsimmissionen:
Für die auf das Plangebiet einwirkenden Geruchsimmissionen ausgehend von den umliegenden Tierhaltungsbetrieben und der westlich gelegenen Kläranlage wurde von der Modern Testing Services (Germany) GmbH, Bericht-Nr. K1208-19091 vom 15.03.2019, eine Geruchsimmissionsprognose vorgelegt. 

Zunächst ist festzustellen, dass das in der Prognose dargestellte Untersuchungsgebiet nicht mit dem Plangebiet übereinstimmt. Die in Abb. 8 auf Seite 23 dargestellte Rastergeruchskarte ist zudem sehr grob und daher nur für eine erste Einschätzung zu verwenden. Für eine genaue Beurteilung der Geruchsimmissionen ist die Untersuchung an die vorgelegte Eingabeplanung mit den Gebäuden anzupassen bzw. eine detailliertere Rasterung vorzunehmen. Erst dann kann beurteilt werden, ob die Geruchsstundenhäufigkeiten nach der GIRL für allgemeine Wohngebiete von 10 % bzw. für Dorfgebiete von 15 % an den Immissionsorten eingehalten oder überschritten werden. Entsprechend der Geruchsimmissionsprognose sind im Plangebiet MDW1 Geruchsstundenhäufigkeiten von über 20 % der Jahresstunden zu erwarten. Die in den Festsetzungen unter (2) getroffenen Nutzungen schließen schutzbedürftige Aufenthaltsräume (z.B. Wohnungen, Beherbergung und Büroräume) nicht zuverlässig aus, so dass hier schädliche Umwelteinwirkungen durch unzulässige Geruchsimmissionen zu erwarten sind.Die in der Begründung ausgeführte Lage des Plangebietes am Ortsrand mit Übergang zum Außenbereich und die dadurch zulässigen höheren Geruchsstundenhäufigkeiten für die angegebenen Gebietskategorien ist nach unserer fachlichen Meinung nicht für das gesamte Plangebiet anwendbar. Die Emissionen aus den Tierhaltungen entwickeln sich für das Plangebiet aus dem Innenbereich heraus, so dass insbesondere die mitten im Plangebiet liegenden Gebiete MDW1 bis 3 u.E. keinen Übergang zum Außenbereich darstellen. Wir empfehlen eine rechtliche Klärung, ob das im Plangebiet dargestellte dörfliche Wohnen als Übergang zum Außenbereich gesehen werden kann und nachfolgend höhere Geruchsstundenhäufigkeiten für die entsprechenden Gebietskategorien anwendbar sind.“

Abwägung:
Die Gemeinde Haimhausen bedankt sich für die Anregungen zu den Geruchsimmissionen und weist darauf hin, dass diese im überarbeiteten Gutachten berücksichtigt wurden. Es wird daher auf das Gutachten vom 23.06.2022 verwiesen.  


„Gewerbelärm:
Für die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen ausgehend von umliegenden gewerblichen Nutzungen wurde vom Ingenieurbüro Kottermair GmbH, Bericht-Nr. 6651.0/2019-JB vom 22.05.2019, eine schalltechnische Untersuchung vorgelegt. 

Das in dem Gutachten dargestellte Untersuchungsgebiet stimmt nicht mit dem Plangebiet überein. Auch die in der schalltechnischen Prognose vorgenommene Unterteilung in die Gebietskategorien Dorfgebiet und allgemeines Wohngebiet deckt sich nicht mit den vorliegenden Planunterlagen. Weiterhin sind die in Anlage 1 der schalltechnischen Untersuchung vorgelegten Rasterlärmkarten zu ungenau, um genau erkennen zu können, an welchen Fassaden der Plangebäude Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die definierten Gebietskategorien vorliegen. Die in § 13 zum Immissionsschutz getroffenen Festsetzungen können daher nicht abschließend überprüft bzw. für die konkret geplante Bebauung angewendet werden. Wir bitten daher um eine Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung mit Darstellung von Fassadenseiten, an denen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm der entsprechenden Gebietskategorien vorliegen. Erst dann kann aus Sicht des Immissionsschutzes abschließend Stellung genommen werden.


Verkehrslärm:
Es ist eine schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm ausgehend von dem zu erwartenden Fahrzeugaufkommen für die Erschließungsstraße vorzulegen. An der Bestandsbebauung entlang der Straße „Am Amperberg“ ist zu prüfen, ob eine im Sinne der 16. BImSchV relevante Erhöhung der Lärmpegel an den Gebäuden auftritt, die zu Entschädigungsanforderungen der Nachbarn bzw. Anspruch auf Schallschutz führen kann. Wir bitten um eine gemeindliche Aussage, wie mit ggf. prognostizierten Ansprüchen nach der 16. BImSchV umgegangen werden soll.“

Abwägung:
Die Gemeinde Haimhausen bedankt sich für die Anregungen zum Gewerbe- und Verkehrslärm und weist darauf hin, dass diese im überarbeiteten Gutachten berücksichtigt wurden. Es wird daher auf das Gutachten vom 08.04.2022 verwiesen.  

„Betriebsbereich:

Wir bitten, folgenden Hinweis in die Begründung aufzunehmen:
‚Im Umkreis zum Plangebiet ist kein Betriebsbereich gemäß §3 Nr. 5a BImSchG vorhanden. Insofern sind gemäß § 50 BImSchG hervorgerufene Auswirkungen aufgrund von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nummer 13 der Richtlinie 2012/18/EU in Betriebsbereichen auf benachbarte Schutzobjekte gemäß §3 Abs. 5d BImSchG nicht zu erwarten.‘

Abwägung:
Der Hinweis zum Betriebsbereich wird gemäß der Stellungnahme in die Begründung aufgenommen.


„Rechtsgrundlagen: 
Wir verweisen auf § 1 Abs. 6 Nr. 1 und 7 BauGB sowie auf §§ 22, 50 BImSchG in Verbindung mit der TA Lärm, der GIRL sowie Art. 13 Seveso-III-RL.

Grenzen der Abwägung:
Erst nach Vorlage der ergänzenden bzw. abschließend überarbeiteten Unterlagen können evtl. Grenzen der Abwägung definiert werden.“

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau – Fachbereich: Technischer Umweltschutz zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert und ergänzt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr