Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 2.2.5

Sachverhalt

Nach dem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB stattgefunden hat, wurde der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Nördlich des Amperbergs“ auf Basis der Abwägungs- und Beschlussvorschläge (TOP 2.2.1 bis 2.2.3) überarbeitet.

Nach Billigung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Nördlich des Amperbergs“ (TOP 2.2.5), schließt sich das Verfahren zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro mit dem Entwurf zum Bebauungsplan „Nördlich des Amperbergs“ (in der Fassung vom 27.04.2023) die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr