Bauleitplanung "Am Kramer Kreuz" (Vorberatung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 3

Sachverhalt

Bekanntlich sollen im Bereich „Am Kramer Kreuz“ ein Verbrauchermarkt sowie Wohnbau- bzw. gemischtgenutzte Flächen entstehen. 

Da das Areal im derzeit geltenden Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, bedarf es einer Änderung in diesem Bereich sowie die Aufstellung zweier Bebauungspläne.

Die Bauleitverfahren schreiten voran: Zwischenzeitlich haben in den jeweiligen Verfahren die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB stattgefunden. 

Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen werden dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) zur Vorberatung und mit der Bitte um entsprechende Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat vorgelegt. 

Aufgrund von Anpassungen der Planung hat sich die Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ und damit auch der 17. Flächennutzungsplanänderung geändert. Diese Änderungen werden als eigene Tagesordnungspunkte (siehe TOP 3.1.1 und 3.3.1) gesondert erläutert.

Vertreter des Planungsbüros TB Markert und des Vorhabenträgers Ratisbona werden in der Sitzung die jeweils fortgeschriebenen Bauleitplanentwürfe vorstellen und dem Gremium für Fragen zur Verfügung stehen.

Nach Behandlung der Beschlussempfehlungen des BPU und Billigung der jeweiligen Planentwürfe durch den Gemeinderat am 27.04.2023 sollen anschließend die öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB stattfinden.

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr