Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz, vom 17.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 3.1.3.4

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz, teilte folgendes mit:

„…Hinweise:
Unter Ziffer A 6.2 wird in der Begründung auf Verkehr und Lärm eingegangen, dies ist angesichts der Tatsache, dass das dazu im Bebauungsplanverfahren erstellte Gutachten hohe Überschreitungen der lärmrelevanten Orientierungs- bzw. Grenzwerte an der Münchner Straße ergab, sehr kurz geraten. Wir bitten um die Aufnahme der relevanten Informationen aus den Lärmgutachten und der getroffenen Maßnahmen in Kurzform in die Begründung.

Rechtsgrundlagen:
Wie verweisen auf § 1 Abs. 6 Nr. 1 und 7 BauGB sowie auf §§ 22, 50 BImSchG in Verbindung mit der TA Lärm sowie nach Art. 13 Seveso-III-RL.“

Abwägung:
Der Anregung wird gefolgt. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird um Kernaussagen des überarbeiteten Lärmgutachtens und damit verbundene Maßnahmen zum Schutz vor Immissionen ergänzt. Für die derzeit ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung wurden Lärmgutachten erstellt. Da die Untersuchung Überschreitungen der lärmrelevanten Orientierungs- bzw. Grenzwerte an der Münchner Straße ergab, sind in den Bebauungsplänen Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen zu treffen. Dies betrifft im Sondergebiet unter anderem die Einhausung der Anlieferungszone und eine Einschränkung der Anlieferungszeiten im Rahmen des Durchführungsvertrages. Im Bereich der Wohn- und Mischbaufläche werden Festsetzungen zur Dimensionierung von Außenbauteilen zur Einhaltung erforderlicher Schalldämm-Maße und schalldämmende Lüftungseinrichtungen für Schlaf- und Kinderzimmer in definierten Bereichen festgesetzt.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Der Flächennutzungsplanvorentwurf wird dahingehend geändert, dass Kernaussagen des überarbeiteten Gutachtens zu vorliegenden Lärmeinwirkungen und damit verbundene Schutzmaßnahmen in der Begründung ergänzt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr