Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde, vom 21.10.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Landratsamt Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde, hat folgendes mitgeteilt:
„…Hinweise:
Entlang der Westgrenze der künftigen Baugebiete sollte unbedingt eine Ortsrandeingrünung festgesetzt werden. Diese dient der Einbindung in die Landschaft, insbesondere im Bereich des großen Baukörpers des Supermarktes und zudem dem Schutz des gesamten Gebiets vor Beeinträchtigungen durch die angrenzende landwirtschaftliche Bewirtschaftung.
Grenzen der Abwägung:
§ 1 Abs. 7 BauGB“
Abwägung:
Eine Eingrünung entlang der westlichen Grenze des Geltungsbereiches wird auf Ebene der Bebauungsplanung festgesetzt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanvorentwurfes ist nicht erforderlich.
Beschluss
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanvorentwurfes ist nicht veranlasst.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr