Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde, vom 21.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 3.1.3.7

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde, hat folgendes mitgeteilt:

„…Hinweise:
Entlang der Westgrenze der künftigen Baugebiete sollte unbedingt eine Ortsrandeingrünung festgesetzt werden. Diese dient der Einbindung in die Landschaft, insbesondere im Bereich des großen Baukörpers des Supermarktes und zudem dem Schutz des gesamten Gebiets vor Beeinträchtigungen durch die angrenzende landwirtschaftliche Bewirtschaftung.

Grenzen der Abwägung: 
§ 1 Abs. 7 BauGB“

Abwägung:
Eine Eingrünung entlang der westlichen Grenze des Geltungsbereiches wird auf Ebene der Bebauungsplanung festgesetzt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanvorentwurfes ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanvorentwurfes ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr