Stellungnahme der Regierung von Oberbayern - Höhere Landesplanungsbehörde - vom 26.09.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 3.1.3.8

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – teilte folgendes mit:

Planung

Die Gemeinde Haimhausen beabsichtigt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Wohn- und gemischte Bebauung sowie die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes zu schaffen. Das Plangebiet (insg. ca. 1,4 ha) befindet sich am südlichen Ortsrand von Haimhausen und schließt unmittelbar an bestehende Wohnbebauung an. Im Wesentlichen soll der nördliche Teil im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (ca. 0,4 ha) dargestellt werden, daran anschließend sollen gemischte Baufläche (ca. 0,2 ha) und im Süden Sonderbaufläche ‚großflächiger Lebensmitteleinzelhandel‘ (ca. 0,6 ha) dargestellt werden.

Bewertung

Das Plangebiet liegt in einem regionalplanerisch festgelegten Hauptsiedlungsbereich, der gem. RP 14 B II G 2.1 für Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt, in diesen ist gem. RP14 B II Z 2.3 eine verstärkte Siedlungsentwicklung zulässig. Ungeachtet dessen gilt jedoch der Vorrang der Innen- vor Außenentwicklung (vgl. LEP 3.2 Z, RP 14 B II zu G 2.1). Dahingehend sind der Begründung bis auf grobe Angaben zur Bevölkerungsentwicklung keine substanziellen Informationen über den Bedarf der Neuausweisung zu entnehmen. Aus LEP 1.2.1 (Z), LEP 3.1 (G), LEP 3.2 (Z) und § 1 Abs. 3 BauGB (Planungserfordernis) ergibt sich die Anforderung für die Bauleitplanung, den Flächenbedarf unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung konkret und plausibel nachvollziehbar darzulegen, um den Belangen einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung Rechnung zu tragen. Dazu sind die im gesamten Gemeindegebiet bestehenden und ausgewiesenen Siedlungsgebiete dem Flächenbedarf für die beabsichtigte Wohn- bzw. Mischgebietsneuausweisung gegenüberzustellen und in Bezug zu der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung zu setzen. Weitere Hinweise sind einer entsprechenden Handreichung des StMWi (www.landesentwicklung-bayern.de) zu entnehmen. Die Begründung ist dahingehend zu ergänzen.

Zudem sollte hinsichtlich der Erfordernisse zum Flächensparen (LEP 3.1 G, RP 14 B II G 1.2) ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, dass bei der konkreten Umsetzung verdichtete Bauformen angewendet werden. 

Der geplanten Darstellung einer Sonderbaufläche ‚großflächiger Lebensmitteleinzelhandel‘ kann grundsätzlich zugestimmt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bewertung hinsichtlich der LEP-Ziele zum Einzelhandel 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 in der Stellungnahme zum korrespondierenden Bebauungsplan ‚Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz‘ erfolgt, für den derzeit ebenfalls die Beteiligung im Bauleitplanverfahren durchgeführt wird.

Bei Ergänzung der Begründung um die o.a. Angaben stehen die Planungen den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.“

Abwägung:
Den Anregungen wird gefolgt. Ein Bedarfsnachweis nach Vorgabe der Auslegungshilfe zum standardisierten Bedarfsnachweis für neue Siedlungsflächen in der Gemeinde Haimhausen wurde inzwischen erstellt und wird in die Begründung aufgenommen. Es zeigt sich, dass der aus der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung resultierende Bedarf an Siedlungsflächen nicht durch die verfügbaren Innenentwicklungspotenziale gedeckt werden kann. Die Planung verdichteter Bauformen im Sinne des Flächensparens wird auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die Begründung zum Flächennutzungsplanvorentwurf wird um einen Bedarfsnachweis nach Vorgabe der Auslegungshilfe zum standardisierten Bedarfsnachweis für neue Siedlungsflächen in der Gemeinde Haimhausen ergänzt. Es zeigt sich, dass der aus der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung resultierende Bedarf an Siedlungsflächen nicht durch die verfügbaren Innenentwicklungspotenziale gedeckt werden kann. Die Planung verdichteter Bauformen im Sinne des Flächensparens wird auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr