Stellungnahme von PLEdoc GmbH vom 27.09.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 3.1.3.10

Sachverhalt

Die PLEdoc GmbH teilte folgendes mit:

„…wir beziehen und auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen mit, dass von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der geplanten Maßnahme nicht betroffen werden:

  • OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen
  • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
  • Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg
  • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
  • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
  • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
  • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
  • Uniper Energy Storage GmbH, Düsseldorf: Erdgasspeicher Epe, Eschenfelden, Krummhörn
  • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co.KG, Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH)

Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren.

Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht.

Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.“

Abwägung:
Eine weitere Beteiligung erfolgt im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB. Hier werden auch weitere Informationen zu den erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen vorliegen, die in den jeweiligen Bebauungsplänen näher bestimmt werden. Es erfolgt daraus keine Änderung des Flächennutzungsplanvorentwurfes.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der PLEdoc GmbH zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine weitere Beteiligung erfolgt im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB. Hier werden auch weitere Informationen zu den erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen vorliegen, die in den jeweiligen Bebauungsplänen näher bestimmt werden. Es erfolgt daraus keine Änderung des Flächennutzungsplanvorentwurfes.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr