Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange, vom 14.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 3.2.2.7

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange, hat folgende Stellungnahme abgegeben:

„…
Hinweise

  • Das Planzeichen für die Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung ist in der Planzeichnung nicht komplett dargestellt. Es wird empfohlen das Planzeichen zwischen dem Mischgebiet und dem Allgemeinen Wohngebiet einzufügen.
  • Begründung Punkt A.6.2, 4. Absatz:
Es wird empfohlen die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebiets (Gebiete, welche überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind) ebenfalls als nicht zulässig zu erklären.
  • Begründung Punkt A.6.5:
Es wird empfohlen das Planzeichen für die Firstrichtung zur besseren Erkenn- und Lesbarkeit ebenfalls mit in die Planzeichnung einzufügen.“

Abwägung:
Aufgrund der farbigen Planzeichen sind unterschiedliche Arten der baulichen Nutzung bereits definiert. Das Planzeichen zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung wird zur Verdeutlichung zusätzlich ergänzt. Der Anregung, die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO auch außerhalb der in § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teilen des Gebiets als nicht zulässig festzusetzen, wird gefolgt. Eine derartige Nutzung wird von Seiten der Gemeinde Haimhausen nicht im geplanten Mischgebiet erwünscht. Der Anregung zur Festsetzung der Firstrichtung wird nicht gefolgt. Künftigen Bauherren soll es offenstehen, die Firste der Dächer je nach eigenen Bedürfnissen für eine effiziente Nutzung von Solaranlagen auszurichten.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Daraus ergeben sich Änderungen in der Planung. Das Planzeichen zur Abgrenzung unterschiedlicher Arten der baulichen Nutzung und die Festsetzung zu innerhalb des Mischgebiets zulässigen Nutzungen werden ergänzt. Die gemäß § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebietes werden als nicht zulässig festgesetzt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr