Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde, vom 21.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 3.2.2.8

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde, hat wie folgt Stellung genommen:

„…
Hinweise

Entlang der Westgrenze des Baugebietes sollte zur Einbindung in die Landschaft, aber auch zur Abschirmung des künftigen Wohngebiets von der ackerbaulich genutzten Fläche und eine Ortsrandeingrünung festgesetzt werden, nach Möglichkeit auf öffentlichem Grund, da erfahrungsgemäß nur so die Umsetzung auch gewährleistet ist. Eine Eingrünung scheint hier gerechtfertigt, da derzeit keine weitere bauliche Entwicklung Richtung geplant ist (der aktuellen FNP-Ä nach zu schließen) und dient zudem dem Schutz des Gebietes vor Beeinträchtigungen bei der Bewirtschaftung, durch z.B. Staub.

Grenzen der Abwägung:
§ 1 Abs. 7 BauGB“

Abwägung:
Der Hinweis wird teilweise berücksichtigt. Zur Eingrünung werden im westlichen Randbereich des Wohn- und Mischgebiets Flächen mit Bindung zur Anpflanzung, Schutz und Erhalt von Pflanzen festgesetzt. Diese Flächen befinden sich jedoch nicht in öffentlichem Eigentum.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Daraus folgt die Aufnahme von Flächen mit Bindung zur Anpflanzung, Schutz und Erhalt von Pflanzen im westlichen Randbereich des Wohn- und Mischgebietes.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr