Das Wasserwirtschaftsamt München hat folgende Stellungnahme abgegeben:
„…
- Niederschlagswasser
Es ist vorgesehen, Niederschlagswasser innerhalb des Plangebiets vorrangig zu versickern bzw. zurückzuhalten. Das begrüßen wir. Die Bodenprofile zeigen jedoch, dass auch oberflächennah undurchlässige Schluffschichten anzutreffen sind. Diese können die Versickerung beeinträchtigen. Es ist daher notwendig ein Konzept für die Beseitigung des Niederschlagswassers zu erarbeiten. Der zur Versickerung notwendige Flächenbedarf ist im Bebauungsplan einzuzeichnen. Auch auf Privatgrundstücken müssen die notwendigen Rückhalte- und Sickerflächen vorgesehen werden.
Vorschlag zur Änderung des Plans
Festsetzung der Flächen, die für die Versickerung, Ableitung bzw. Retention von Niederschlagswasser erforderlich sind (entsprechend der Erschließungskonzeption).
Vorschlag für Festsetzungen:
‚Flachdächer (0 Grad - 15 Grad) sind mindestens mit einem Anteil von 60% der Dachflächen – ausgenommen Flächen für technische Dachaufbauten – bei einer Substratschicht von mindestens 8 cm mit Gräsern und Wildkräutern zu bepflanzen und so zu unterhalten. Ausnahmen für Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie können zugelassen werden.‘
- Überflutungen infolge von Starkregen
Zum Schutz vor Überflutungen durch Starkregen empfehlen wir folgenden Hinweis aufzunehmen:
Vorschlag für Hinweise zum Plan:
‚Schutz vor Überflutungen infolge Starkregen:
Infolge von Starkregenereignissen können im Bereich des Bebauungsplans Überflutungen auftreten. Um Schäden zu vermeiden, sind bauliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die das Eindringen von oberflächlich abfließendem Wasser in Erd- und Kellergeschoss dauerhaft verhindert. Eine Sockelhöhe von mind. 25 cm über der Fahrbahnoberkante wird empfohlen. Kellerfenster sowie Kellereingangstüren sollten wasserdicht und/oder mit Aufkantungen, z.B. vor Lichtschächten, ausgeführt werden. Der Abschluss einer Elementarversicherung wird empfohlen.‘
Das Landratsamt Dachau erhält eine Kopie dieses Schreibens per E-Mail.“
Abwägung:
Dem Vorschlag zur Festsetzung von Flächen, die für die Versickerung, Ableitung bzw. Retention von Niederschlagswasser erforderlich sind, wird nicht gefolgt. Durch ein Sachverständigenbüro wurde ermittelt, dass aufgrund des inhomogenen Aufbaus des Baugrunds innerhalb des Plangebietes keine einheitliche Versickerung über ein einzelnes System (z.B. Mulde, Rigole, Schacht) möglich ist. Je nach Beschaffenheit des Baugrundstücks sind daher individuelle Maßnahmen zur Niederschlagswasserrückhaltung und
-versickerung in der Erschließungsplanung zu treffen. Der genannte Vorschlag für Festsetzungen zur Begrünung sämtlicher Flachdächer wird in der Planung berücksichtigt. Es wird festgesetzt, dass Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis 15 Grad zu begrünen sind. Dadurch kann die Rückhaltung von Niederschlagswasser innerhalb des Geltungsbereiches optimiert und weitere Vorteile für das Mikroklima geschaffen werden. Ebenso wird der vorgeschlagene Hinweis zu Vorsorgemaßnahmen für Überflutungen bei baulichen Anlagen ergänzt.