Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 3.3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 20.05.2021 hat der Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ beschlossen. Mit Beschluss vom 15.09.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss hinsichtlich des Geltungsbereichs modifiziert. 

Der vom Planungsbüro TB Markert erarbeitete Vorentwurf (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers, Begründung mit Umweltbericht) wurde in der Gemeinderatssitzung am 15.09.2022 vorgestellt und erhielt die Zustimmung des Gremiums.

Die Verwaltung sowie das Planungsbüro wurden daraufhin mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. 

In der Zeit vom 26.09.2022 bis 28.10.2022 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt; die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der gleichen Zeit.

Der Inhalt der hierzu eingegangenen Stellungnahmen wird dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zur vorberatenden Behandlung und vorberatenden Abwägung mit der Bitte um entsprechende Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat vorgelegt.

Aufgrund von Anpassungen der Planung hat sich die Abgrenzung des Geltungsbereichs für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan geändert. Diese wird im TOP 3.3.1 gesondert erläutert.

Eine Vertretung des Planungsbüros TB Markert sowie eine Vertretung des Vorhabenträgers werden in der Sitzung anwesend sein und für Fragen des Gremiums zur Verfügung stehen. 

Nach vorberatender Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Gemeinderat in der Sitzung am 27.04.2023 um Billigung des überarbeiteten Vorentwurfs ersucht, der nun in Form eines Entwurfs vorliegt. 

Anschließend wird gebeten, die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr