Änderung des Geltungsbereichs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 3.3.1

Sachverhalt

Zuletzt hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 15.09.2022, TOP 2.1, entschieden, den Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ zu modifizieren. 

Im Zuge der fortschreitenden Planungen zur beabsichtigten Nutzung haben sich erneut Änderungen am Umgriff der erforderlichen Flächen ergeben, sodass eine nochmalige Anpassung des Geltungsbereichs notwendig ist. 

Der Umgriff umfasst weiterhin die Flurnummer 200/3, 244/20 und 1022 sowie Teilflächen der Flurnummern 196, 196/1, 197, 200, 200/2 und 200/5 jeweils Gemarkung Haimhausen. In den Geltungsbereich aufgenommen wurde nunmehr eine größere Teilfläche der Flurnummer 200/2, um die mit dem Vorhaben verbundenen Erschließungsmaßnahmen räumlich vollständig einzubeziehen. Da ein Anschluss für Rad- und Fußverkehr an die bestehende Verkehrsfläche südlich des Plangebiets nach aktualisierten Planungen ohne der Teilflächen der Flurnummern 1022/1, 197/1 und 200/1 jeweils Gemarkung Haimhausen erfolgen kann, werden diese Teilflächen dem Geltungsbereich entnommen. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr ca. 9.280 m².

Daher ist erneut die Modifizierung des Geltungsbereichs angezeigt.

Der Lageplan zum aktualisierten Geltungsbereich ist einsehbar im Sitzungs- und Dokumentenarchiv unter Sitzungs- und Dokumentarchiv (komuna.net).
(Hinweis: Die Anlagen wurden im Nachgang der Sitzung den jeweiligen Beschlussvorlagen zugeordnet.)

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat modifiziert seinen Beschluss vom 15.09.2022, TOP 2.1, zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ dahingehend, dass der Geltungsbereich – bislang flächenmäßig bestehend aus den Flurnummern 200/3, 244/20 und 1022 sowie Teilflächen der Flurnummern 196, 196/1, 197, 197/1, 200, 200/1, 200/2, 200/5 und 1022/1 – nunmehr um eine größere Teilfläche der Flurnummer 200/2 ergänzt und um die Teilflächen der Flurnummern 1022/1, 197/1 und 200/1 reduziert wird, siehe Lageplan als Anlage zur Niederschrift. Bei den vorgenannten Flurnummern handelt es sich jeweils um die Gemarkung Haimhausen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
BPU 25.04.2023 Anlage ö TOP 3.3.1 Geltungsbereich (.pdf)

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr