Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Planerische Belange, vom 18.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 3.3.3.5

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau, Fachbereich: Planerische Belange, hat folgende Stellungnahme abgegeben:

„…
Hinweise

Die Planung eines erdgeschossigen Supermarktes mit 100% oberirdischen Stellplätzen und 5 ‚geplanten‘ Bäumen negiert die Erfordernisse des Flächensparens, des schonenden Umgangs mit Grund und Boden, und der Klimaanpassung, insbesondere der Regenwasserversickerung, die hier aufgrund der Bodenversiegelung nur mit enormen Aufwand zu berücksichtigen sein dürfte. Eine Umplanung, die den o.g. Erfordernissen Rechnung trägt, wird angeregt.“

Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Nutzung der Sondergebietsfläche mit geplantem Einzelhandelsmarkt führt unumgänglich zu einer Versiegelung von Flächen, die bisher für Intensivlandschaft genutzt wurden. Um die Erfordernisse des Flächensparens zu berücksichtigen, wurde die für vergleichbare Einzelhandelsvorhaben übliche Anzahl an PKW-Stellplätzen bereits reduziert. Als weitere Maßnahmen zur klimaangepassten und zukunftsorientierten Ausgestaltung werden Fassadenbegrünung, eine Eingrünung am westlichen Ortsrand und weitere Pflanzmaßnahmen festgesetzt. Die Fassadenbegrünung wird insbesondere für die Gebäudefassaden festgesetzt, die der angrenzenden Wohnbebauung bzw. Mischnutzung zugewandt sind. Die in der Planzeichnung enthaltenen fünf Baumstandorte stellen lediglich Standortvorschläge dar und geben nicht das durch textliche Festsetzungen bestimmte Mindestmaß der Durchgrünung wieder. Die Grünordnung setzt die Pflanzung und den Erhalt von mindestens einem standortgerechten Laubbaum oder 2 Sträuchern je 500 m² Grundstücksfläche an, was mindestens 18 Bäumen oder mindestens 36 Strauchpflanzungen entspricht. Für die Ortsrandeingrünung im Westen des Plangebietes sind zusätzlich weitere 40 Strauchpflanzungen als Mindestmaß angegeben. Die eingeschossige Bauweise des Marktgebäudes wird beibehalten. Die maximale Gebäudehöhe von 10 m ermöglicht hohe Fensterelemente zur besseren Nutzung von Tageslicht als Beleuchtung innerhalb des Lebensmittelmarktes. Um am Ortseingang Haimhausens einen verträglichen und städtebaulich ansprechenden Übergang von freier Landschaft zum Siedlungskörper zu schaffen, wird von weiteren Geschossen oberhalb des Marktes abgesehen. Darüber hinaus ermöglicht die Planung eine Mehrfachnutzung der Stellplatzflächen durch PV-Überdachungen. Diese führen zu zusätzlicher Verschattung und reduzieren ein Aufheizen der Fläche bei Sonneneinstrahlung, was sich wiederum positiv auf das Mikroklima auswirkt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht in einem Teilbereich der Stellplatzflächen außerdem Versickerungsrigolen vor, um das Abflussverhalten von Niederschlagswasser innerhalb der bebauten Fläche auszugleichen.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Planerische Belange, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Es erfolgt daraus die Aufnahme der Festsetzung zur Fassadenbegrünung im vorhabenbezogenen Bebauungsplanvorentwurf. Aufgrund der geplanten Entwässerungsmaßnahmen des Vorhabenträgers ist keine weitere Änderung der Planung veranlasst.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr