Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange, vom 11.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 3.3.3.6

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange, hat wie folgt Stellung genommen:

„…
Hinweise

  • Begründung Punkt A.6.2:

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass der Backshop in den Lebensmitteleinzelhandel integriert ist, gemäß LEP 2013/2018 die komplette Verkaufsfläche 1.200m² nicht übersteigen darf. Es wird empfohlen dies entsprechend zu berücksichtigen.

  • Gem. § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Unter Berücksichtigung dieser Vorschrift, sowie Nr. 3.1 LEP 2013/2018, wonach flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewandt werden sollen, wird angeregt die Planung eines erdgeschossigen Supermarktes zu überdenken und ggf. ein zweites Stockwerk für die Ansiedelung von Freiberuflern (Ärzte, Anwälte etc.) mit in die Planung aufzunehmen. Die Zulässigkeit von Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach wird hierbei ausdrücklich begrüßt.“

Abwägung:
Der Hinweis zur zulässigen Verkaufsfläche wird in der Planung berücksichtigt. Die Fläche des Backshops ist in den Verkaufsraum von bis zu 1.200 m² integriert. Die Errichtung eines weiteren Stockwerkes über dem Lebensmittelmarkt wurde geprüft und wird nicht umgesetzt. Die eingeschossige Bauweise des Marktgebäudes wird beibehalten, um bei einer maximalen Gebäudehöhe von 10 m am Ortseingang Haimhausens einen verträglichen und städtebaulich ansprechenden Übergang von freier Landschaft südlich der Staatsstraße und dem Siedlungskörper zu schaffen. Eine Ansiedlung von Freiberuflern o.ä. wird durch die benachbarte Planung eines Misch- und Wohngebietes ermöglicht. Die Nutzung der Sondergebietsfläche mit geplantem Einzelhandelsmarkt führt unumgänglich zu einer Versiegelung von Flächen, die bisher für Intensivlandschaft genutzt wurden. Um die Erfordernisse des Flächensparens zu berücksichtigen, wurde die für vergleichbare Einzelhandelsvorhaben übliche Anzahl an PKW-Stellplätzen bereits reduziert. Als weitere Maßnahmen zur klimaangepassten und zukunftsorientierten Ausgestaltung wird u.a. eine Eingrünung am westlichen Ortsrand und weitere Pflanzmaßnahmen festgesetzt. Die in der Planzeichnung enthaltenen fünf Baumstandorte stellen lediglich Standortvorschläge dar und geben nicht das durch textliche Festsetzungen bestimmte Mindestmaß der Durchgrünung wieder. Die Grünordnung setzt die Pflanzung und den Erhalt von mindestens einem standortgerechten Laubbaum oder 2 Sträuchern je 500 m² Grundstücksfläche an, was mindestens 18 Bäumen oder mindestens 36 Strauchpflanzungen entspricht. Für die Ortsrandeingrünung im Westen des Plangebietes sind zusätzlich weitere 40 Strauchpflanzungen als Mindestmaß angegeben. Darüber hinaus ermöglicht die Planung eine Mehrfachnutzung der Stellplatzflächen durch PV-Überdachungen. Diese führen zu zusätzlicher Verschattung und reduzieren ein Aufheizen der Fläche bei Sonneneinstrahlung, was sich wiederum positiv auf das Mikroklima auswirkt.
 

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Es folgt daraus keine Änderung der Planung.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr