Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts München vom 26.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö 3.3.3.14

Sachverhalt

Das Wasserwirtschaftsamt München hat folgende Stellungnahme abgegeben:

„…
  1. Niederschlagswasser

Es ist vorgesehen, Niederschlagswasser innerhalb des Plangebietes vorrangig zu versickern bzw. zurückzuhalten. Das begrüßen wir. Die Bodenprofile zeigen jedoch, dass auch oberflächennah undurchlässige Schluffschichten anzutreffen sind. Diese können die Versickerung beeinträchtigen. Es ist daher notwendig ein Konzept für die Beseitigung des Niederschlagswassers zu erarbeiten. Der zur Versickerung notwendige Flächenbedarf ist im Bebauungsplan einzuzeichnen. Auch auf Privatgrundstücken müssen die notwendigen Rückhalte- und Sickerflächen vorgesehen werden.

Vorschlag zur Änderung des Plans:

Festsetzung der Flächen, die für die Versickerung, Ableitung bzw. Retention von Niederschlagswasser erforderlich sind (entsprechend der Erschließungskonzeption).

Vorschlag für Festsetzungen:
‚Flachdächer (0 Grad – 15 Grad) sind mindestens mit einem Anteil von 60% der Dachflächen – ausgenommen Flächen für technische Dachaufbauten – bei einer Substratschicht von mindestens 8 cm mit Gräsern und Wildkräutern zu bepflanzen und so zu unterhalten. Ausnahmen für Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie können zugelassen werden.‘

Das Landratsamt Dachau erhält eine Kopie dieses Schreibens per E-Mail.“

Abwägung:
Den Anregungen zur Festsetzung von Flächen, die für die Versickerung, Ableitung bzw. Retention von Niederschlagswasser erforderlich sind, durch Planzeichen wird nicht gefolgt. Die tatsächliche Verortung der Entwässerungsanlagen wird im Zuge der Erschließungs- und Ausführungsplanung berücksichtigt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sieht eine Fläche von ca. 280 m² für Versickerungsrigolen innerhalb der Stellplatzfläche vor. Aufgrund des inhomogenen Baugrundes ist eine einheitliche Versickerung über ein einzelnes System (z.B. Mulden, Rigolen, Schächte) im Übrigen nicht sinnvoll.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts München zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Es erfolgt daraus keine Änderung der Planung.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:37 Uhr