Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses und Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. 1324/1 der Gemarkung Amperpettenbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt den nachfolgenden Fragen zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses und Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. 1324/1 der Gemarkung Amperpettenbach (Viehbacherer Weg 5, 85778 Oberndorf) im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „Oberndorf“ zu.
- Der Art der baulichen Nutzung (Festsetzung 2.2) Wohnen.
- Der Grundfläche (Festsetzung 3.5) für das Einfamilienhaus (Länge 12,00 m, Breite 9,50 m) und für das Doppelhaus (Länge 16,00 m, Breite 9,50 m).
- Der Firsthöhe (Festsetzung 3.8) für das Einfamilienhaus und das Doppelhaus von 9,20 m.
- Der zu überbauenden Grundstücksfläche (Grundflächenzahl 0,32).
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt den nachfolgenden Fragen zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses und Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. 1324/1 der Gemarkung Amperpettenbach (Viehbacherer Weg 5, 85778 Oberndorf) im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „Oberndorf“ nicht zu.
- Der geplanten Wandhöhen (Festsetzung 3.6 i.V.m. Plandarstellung) von 5,80 m.
Das Landratsamt Dachau wird gebeten, im Vorbescheid den Hinweis aufzunehmen, dass sich auf dem Vorhabengrundstück dominant das Ortsbild prägende Bäume befinden die zu erhalten sind (Festsetzung 3.11.6 i.V.m. Plandarstellung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2025 10:26 Uhr