Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange, vom 14.10.2022
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 25.04.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) | Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses | 25.04.2023 | ö | 3.2.2.7 |
Beschluss
„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Daraus ergeben sich Änderungen in der Planung. Das Planzeichen zur Abgrenzung unterschiedlicher Arten der baulichen Nutzung und die Festsetzung zu innerhalb des Mischgebiets zulässigen Nutzungen werden ergänzt. Die gemäß § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebietes werden als nicht zulässig festgesetzt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0