Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren kann auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Es ist aber bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sie sich in einer bestimmten Frist äußern kann.

Die Gemeinde hat durch Bekanntmachung vom 28.03.2023 hierauf hingewiesen. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung bis 14.04.2023 gegeben.

Stellungnahmen und Einwendungen wurden nicht vorgebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwendungen vorgebracht wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 11:29 Uhr