Bebauungsplan "Nördlich des Amperbergs"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich des Amperbergs“ wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen werden dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) am 25.04.2023 zur Vorberatung mit entsprechenden Beschlussempfehlungen vorgelegt. Die Einzelbeschlussergebnisse werden nach der Sitzung des BPU dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Sofern hiermit Einverständnis besteht, wird um Bestätigung der Beschlussempfehlungen sowie um Billigung des Bebauungsplanentwurfs gebeten. Anschließend wird gebeten, die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.
Datenstand vom 23.10.2023 11:29 Uhr