17. Änderung des Flächennutzungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2023 ö 4.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 30.03.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) für einen Teilbereich zur Ansiedlung eines Verbrauchermarkts sowie für eine Wohnnutzung bzw. gemischtgenutzte Fläche zu ändern. Hierbei handelt es sich um die 17. Änderung des FNP. Am 15.09.2022 wurde ferner entschieden, den Geltungsbereich hierfür zu modifizieren.

Mit dem beratenen Vorentwurf (in der Fassung vom 15.09.2022) wurde im Anschluss sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Am 20.10.2022 standen zudem Vertreter vom Planungsbüro TB Markert und der Vorhabenträgerin Ratisbona in einem Erörterungstermin für eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung der Planungsziele und zur Entgegennahme von Anregungen in der Schulaula zur Verfügung.

Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen werden dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) am 25.04.2023 zur Vorberatung mit entsprechenden Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat vorgelegt. Die Einzelbeschlussergebnisse werden nach der Sitzung des BPU dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Aufgrund von Anpassungen der Planung hat sich die Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ und damit auch der 17. Flächennutzungsplanänderung geändert, siehe insbesondere TOP 4.1.1. 

Sofern hiermit Einverständnis besteht, wird um Bestätigung der Beschlussempfehlungen sowie um Billigung des Flächennutzungsplanentwurfs gebeten. Anschließend wird gebeten, die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.

Sämtliche Unterlagen die Planung betreffend sind im Sitzungs- und Dokumentenarchiv als Anlagen der BPU-Sitzung einsehbar, siehe: Sitzungs- und Dokumentarchiv (komuna.net).

Datenstand vom 23.10.2023 11:29 Uhr