Änderung des Geltungsbereichs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2023 ö 4.3.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (BPU) am 25.04.2023 wird die erforderliche Änderung des Geltungsbereichs aufgrund von Anpassungen der Planungen im Bereich des Verbrauchermarkts erläutert und eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen.

Bereits mit der Ladung bzw. Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung wird der Sachverhalt mit Beschlussempfehlung übermittelt. Das Beschlussergebnis wird nach der Sitzung des BPU dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Sollten sich der Beschluss bzw. der Sachverhalt wesentlich von der Vorlage unterscheiden, wird dies farblich markiert.

Der Beschlussbuchauszug mit dem Beschlussergebnis des BPU vom 25.04.2023 zum TOP 3.3.1 ist der Anlage zu diesem TOP beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 25.04.2023, TOP 3.3.1 und modifiziert seinen Beschluss vom 15.09.2022, TOP 2.1, zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz dahingehend, dass  der Geltungsbereich – bislang flächenmäßig bestehend aus den Flurnummern 200/3, 244/20 und 1022 sowie Teilflächen der Flurnummern 196, 196/1, 197, 197/1, 200, 200/1, 200/2, 200/5 und 1022/1 – nunmehr um eine größere Teilfläche der Flurnummer 200/2 ergänzt und um die Teilflächen der Flurnummern 1022/1, 197/1 und 200/1 reduziert wird. Bei den vorgenannten Flurnummern handelt es sich jeweils um die Gemarkung Haimhausen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
GR 27.04.2023 Anlage ö TOP 4.3.1 (.pdf)

Datenstand vom 23.10.2023 11:29 Uhr