Änderung des Geltungsbereichs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 27.04.2023 ö 4.3.1

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 25.04.2023, TOP 3.3.1 und modifiziert seinen Beschluss vom 15.09.2022, TOP 2.1, zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz dahingehend, dass  der Geltungsbereich – bislang flächenmäßig bestehend aus den Flurnummern 200/3, 244/20 und 1022 sowie Teilflächen der Flurnummern 196, 196/1, 197, 197/1, 200, 200/1, 200/2, 200/5 und 1022/1 – nunmehr um eine größere Teilfläche der Flurnummer 200/2 ergänzt und um die Teilflächen der Flurnummern 1022/1, 197/1 und 200/1 reduziert wird. Bei den vorgenannten Flurnummern handelt es sich jeweils um die Gemarkung Haimhausen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
GR 27.04.2023 Anlage ö TOP 4.3.1 (.pdf)

Datenstand vom 05.02.2025 09:14 Uhr