Stellungnahme Polizeiinspektion Dachau vom 17.05.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.06.2023 ö 1.2.8

Sachverhalt

Die Polizeiinspektion Dachau hat folgende Stellungnahme abgegeben:

„Für den Bereich des JUZ werden gemäß 5.4 insgesamt 18 Stellplätze eingeplant. Aus der beiliegenden Skizze erklärt sich für uns nicht, wo nebst dem rot markierten Bereich – nach hiesigem Verständnis 8 Stellplätze – weitere 10 Plätze vorhanden sein sollen. Auch wenn angenommen wird, dass Jugendliche i.d.R. nicht mit dem Pkw zum JUZ fahren, wird hiesigerseits in den Raum gestellt, dass sehr wohl Kfz-Verkehr und etwaige Begegnungen zu erwarten sind, durch

  • Personal des JUZ
  • ggf. Getränkelieferanten
  • im Rahmen etwaiger Anmietung für Privatpersonen für private Veranstaltungen durch Besucher

Dass zu Schließzeiten des JUZ die dortigen Parkflächen ggf. durch Bedienstete des benachbarten Seniorenheims oder deren Besucher genutzt werden und hierdurch zusätzlicher Verkehr generiert wird, ist nicht auszuschließen.

Die Schaffung von 8 Stellplätzen für die KiTA wird hiesigerseits als unterdimensioniert erachtet. Infolge von angeplanten 8 – 9 Gruppen und somit 135 – 160 Kindern ist eher davon auszugehen, dass die eingeplanten Stellflächen bereits durch das Personal vollends in Beschlag genommen werden und dennoch nicht ausreichend sind. Infolge stehen zu den Stoßzeiten während des Bring- und Holverkehrs bei weitem keine ausreichenden Stellflächen zur Verfügung. Bei der geplanten Stichstraße mit einer Breite von 6 m, davon 4,75 m Fahrbahnfläche sowie 1,25 Grünstreifen steht zu befürchten, dass zu den Stoßzeiten lebhafter Begegnungsverkehr im Bereich der Stichstraße stattfinden wird.

Infolge der Breite von 4,75 m für den zu erwartenden Zweirichtungsverkehr wird befürchtet, dass der Grünstreifen regelmäßig als Ausweichfläche für den Kfz-Verkehr genutzt oder Fußgänger sowie Radfahrer auf den Grünstreifen gedrängt werden. Infolge steht erfahrungsgemäß zu erwarten, dass bei Inbetriebnahme der Einrichtung innerhalb kürzester Zeit Beschwerden eingehen und sich Forderungen zur Verkehrsberuhigung ergeben werden. Wünschenswert wäre ein Bring-/Holbereich, welcher in der Ausgestaltung geeignet ist, zu Stoßzeiten dem erhöhten Verkehrsaufkommen gerecht zu werden.

Dass in diesem Zusammenhang 18 Stellplätze für das JUZ zu Abendzeiten vorgesehen sind, erscheint in diesem Zusammenhang überdimensioniert. Günstiger wäre es aus hiesiger Sicht, die Stellplätze JUZ nach Möglichkeit in direkte Nähe zur KiTA zu planen. Hierdurch könnte sowohl zu den Stoßzeiten frühs wie mittags/nachmittags genügend Parkraum für den Bring-/Holverkehr geschaffen und selbiger Platz abends für das JUZ genutzt werden. Infolge wäre auch ein Befahren des 4 m breiten F+R-Weges nicht erforderlich, wodurch auch ein Konflikt zwischen motorisierten und nicht motorisierten Verkehr vermieden werden kann.

Erfahrungsgemäß wählen Eltern sowohl zu Fuß wie auch mit Rad und Kfz den kürzesten Weg, um die Kinder zur Kita zu bringen. Insbesondere bei schlechtem Wetter werden die Kinder i.d.R. direkt vor die Tür gefahren, um weitere Wege (Tragen des Kindes sowie Rucksack etc.) zu vermeiden. Dabei wird erfahrungsgemäß durch den KfZ-Verkehr bedingt Rücksicht auf die Belange von Fußgängern und Radfahrern genommen, solange das eigene Kind sicher in die Einrichtung gebracht wird.

Abwägung:

Stellplätze JUZ
Es sind 18 Stellplätze auf dem Baugrundstück des JUZ eingetragen (9 im Norden = Fuhrpark, 9 am Wendehammer = Besucher). Des Weiteren ist innerhalb des JUZ-Bauraums die Unterbringung von Stellplätzen, Garagen oder Carports möglich, soweit die aktuelle Situation des JUZ (v.a. der Fuhrpark) diesen Bedarf hat. Der F + R nach Norden wird nur für Berechtigte befahrbar sein, nicht für den allgemeinen Besucherverkehr. Die dortigen Stellplätze werden optisch als zum JUZ Fuhrpark gehörend gestaltet (z.B. beschriftet), während die am Wendehammer öffentlichen Charakter haben. Dass die Bediensteten des Seniorenwohnens die Parkplätze des JUZ nutzen, ist nicht anzunehmen, da diese direkt vor der eigenen Tür über ausreichend Stellplätze verfügen (kurze Wege). Zudem dürften die Stellplätze nördlich des JUZ gerade außerhalb der JUZ-Betriebszeiten von den Fahrzeugen des JUZ-Fuhrparks belegt sein.

Stellplätze KITA:
Die Stellplatzplanung hält sich an die Vorgaben der Haimhauser Stellplatzsatzung. Ziel ist es langfristig beim MIV ein Umdenken und nachhaltiges Handeln der Eltern zu erreichen. Im Jahr 2023 steht die Gemeinde am Beginn dieses Prozesses. Die auf die Zukunft ausgelegte Planung will vermeiden, dass künftig nicht genutzte/ benötigte Flächen unnötig versiegelt werden. An der bisherigen Planung wird deshalb festgehalten. Dennoch erkennt die Gemeinde die Bedenken der PI Dachau, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt 8 Stellplätze für einen 9gruppigen Kindergarten nicht den Anforderungen der Realität entsprechen. Um den momentan noch hohen Pkw-Parkdruck zu begegnen, sind in der unmittelbaren Nachbarschaft zahlreiche für den Hol- und Bringverkehr geeignete Stellplätze vorhanden: Direkt an der Valleystraße südlich des Abenteuerspielplatzes (außerhalb des Geltungsbereichs) sowie am Wendehammer (die Stellplätze des JUZ dürften insbesondere in den Morgenstunden frei sein). Gerade die Mehrfachnutzung der JUZ- und Kinderhaus-Stellplätze ist angestrebt, um insgesamt unnötige Versiegelung zu vermeiden. Die Gefahr des Überfahrens des Grünstreifens und des ungeordneten Parksuchverkehrs kann damit ausgeschlossen werden. 

Beschluss

Die Stellungnahme der PI Dachau wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.11.2023 09:27 Uhr