Bodenneuordnung im Baugebiet "Am Kramer Kreuz"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Für das Gebiet des Bebauungsplans „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ bedarf es zur Umsetzung dieser (Bebauung der Parzellen, Errichtung der Erschließungsanlagen usw.) einer sogenannten Bodenneuordnung. Diese Neuordnung sollte mittels einer öffentlichen Umlegung gemäß §§ 45ff. BauGB erfolgen.

Die Voraussetzungen liegen hierfür insbesondere vor, weil es 
  • in den Geltungsbereichen zusammen mehr als zwei Eigentümer*innen gibt, 
  • mehrere Flurstücke vorhanden sind, deren aktuelle Grenzen nicht mit den neuen Bauparzellen übereinstimmen und
  • weil die Bereitstellung öffentlicher Flächen notwendig ist.

Die Anordnung der öffentlichen Umlegung hat durch den Gemeinderat zu erfolgen und ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

Nach § 46 Abs. 4 BauGB kann die Gemeinde die Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Vermessungsamt (Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) übertragen. Alternativ führt die Gemeinde das Verfahren eigenständig durch; hierfür ist ein separater Umlegungsausschuss zu bilden und zu berücksichtigen, dass dies beachtliche Personalkapazitäten in Anspruch nimmt. 

Die Kosten des Umlegungsverfahrens wurden auf ca. 27.000,- Euro geschätzt, zzgl. Kosten für Abmarkungsmaterial, Vergütungen der Feldgeschworenen, Kosten für ortsübliche Bekanntmachungen und ggf. weitere. Für die Gemeinde entstehen bei der Übertragung des Umlegungsverfahrens keine zusätzlichen Kosten, da hierzu entsprechende Regelungen mit Privaten getroffen werden. 

Beschluss 1

Beschlussvorschlag Nr. 1:
Zur Realisierung der bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ und „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ wird eine Umlegung gemäß §§ 45ff. BauGB angeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend ortsüblich bekannt zu machen und die nötigen Schritte zur Durchführung des Umlegungsverfahrens einzuleiten.

Beschlussvorschlag Nr. 2:
Die Befugnis zur Durchführung des Umlegungsverfahrens wird auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau übertragen.

Beschlussvorschlag Nr. 3:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau über die Einzelheiten der Befugnis zur Durchführung der Umlegung zu unterzeichnen und alle zum Vollzug des Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschlussvorschlag Nr. 1:
Zur Realisierung der bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ und „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ wird eine Umlegung gemäß §§ 45ff. BauGB angeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend ortsüblich bekannt zu machen und die nötigen Schritte zur Durchführung des Umlegungsverfahrens einzuleiten.

Beschlussvorschlag Nr. 2:
Die Befugnis zur Durchführung des Umlegungsverfahrens wird auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau übertragen.

Beschlussvorschlag Nr. 3:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau über die Einzelheiten der Befugnis zur Durchführung der Umlegung zu unterzeichnen und alle zum Vollzug des Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschlussvorschlag Nr. 1:
Zur Realisierung der bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ und „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ wird eine Umlegung gemäß §§ 45ff. BauGB angeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend ortsüblich bekannt zu machen und die nötigen Schritte zur Durchführung des Umlegungsverfahrens einzuleiten.

Beschlussvorschlag Nr. 2:
Die Befugnis zur Durchführung des Umlegungsverfahrens wird auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau übertragen.

Beschlussvorschlag Nr. 3:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau über die Einzelheiten der Befugnis zur Durchführung der Umlegung zu unterzeichnen und alle zum Vollzug des Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2024 10:37 Uhr