Bodenneuordnung im Baugebiet "Am Kramer Kreuz"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Beschlussvorschlag Nr. 1:
Zur Realisierung der bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ und „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ wird eine Umlegung gemäß §§ 45ff. BauGB angeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend ortsüblich bekannt zu machen und die nötigen Schritte zur Durchführung des Umlegungsverfahrens einzuleiten.
Beschlussvorschlag Nr. 2:
Die Befugnis zur Durchführung des Umlegungsverfahrens wird auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau übertragen.
Beschlussvorschlag Nr. 3:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau über die Einzelheiten der Befugnis zur Durchführung der Umlegung zu unterzeichnen und alle zum Vollzug des Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschlussvorschlag Nr. 1:
Zur Realisierung der bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ und „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ wird eine Umlegung gemäß §§ 45ff. BauGB angeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend ortsüblich bekannt zu machen und die nötigen Schritte zur Durchführung des Umlegungsverfahrens einzuleiten.
Beschlussvorschlag Nr. 2:
Die Befugnis zur Durchführung des Umlegungsverfahrens wird auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau übertragen.
Beschlussvorschlag Nr. 3:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau über die Einzelheiten der Befugnis zur Durchführung der Umlegung zu unterzeichnen und alle zum Vollzug des Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 3
Beschlussvorschlag Nr. 1:
Zur Realisierung der bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ und „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ wird eine Umlegung gemäß §§ 45ff. BauGB angeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend ortsüblich bekannt zu machen und die nötigen Schritte zur Durchführung des Umlegungsverfahrens einzuleiten.
Beschlussvorschlag Nr. 2:
Die Befugnis zur Durchführung des Umlegungsverfahrens wird auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau übertragen.
Beschlussvorschlag Nr. 3:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau über die Einzelheiten der Befugnis zur Durchführung der Umlegung zu unterzeichnen und alle zum Vollzug des Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.02.2025 09:41 Uhr