BayKiBiG: Anerkennung U3-Förderbetrag für Regelkinder


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 4

Sachverhalt

Im Naturkindergarten werden überwiegend Kindergartenkinder betreut. Im September starten Kinder im Naturkindergarten, die erst im 4. Quartal 2023 das 3. Lebensjahr vollenden. Diese Kinder können nicht nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres mit dem U3-Faktor von 2.0 gefördert werden, sondern das gesamte Kindergartenjahr hindurch, sofern der Gemeinderat dies so beschließt. Der Beschluss zur Förderung der 2-3 jährigen mit Faktor 2.0 bedeutet Verdoppelung für den staatlichen ebenso wie für den kommunalen Zuschuss, verringert aber durch die höhere staatliche Förderung ein evtl. Defizit bzw. Defizitausgleich.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese U3-Kinder auch 2 Plätze belegen. Dies ist dann möglich, wenn und solange eine Gruppe nicht mit Regelkindern voll belegt werden kann und / oder muss.

Vorliegender Sachverhalt trifft auch im kommenden Kindergartenjahr auf das Kinderhaus in der Prof.-Schinnerer-Straße zu. Hier werden in einer wachsenden Kindergartengruppe Kinder betreut, die im letzten Quartal das 3. Lebensjahr vollenden. Auch hier belegen Kinder „U3“ 2 Plätze solange sie das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Entscheidet sich der Gemeinderat, dass diese Kinder das gesamte Jahr mit dem Faktor 2.0 gefördert werden, bedeutet dies eine höhere Förderung für eine evtl. nicht auf 25 Kinder aufgefüllte Kindergartengruppe.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, hier eine einheitliche Regelung für alle Haimhauser Kindergärten zu treffen, da bei Anerkennung der Anwendung des höheren Faktors dies zwar den kommunalen Förderbeitrag erhöht, aber auch den staatlichen Förderbetrag. 

Begriffserläuterungen:

Gewichtungsfaktor: Der Gewichtungsfaktor beträgt bei „Regelkindern“, d.h. Kinder im Alter von 3-6 Jahren 1.0. Krippenkinder, sog. „U3-Kinder“ werden aufgrund des höheren Betreuungsaufwandes kleinerer Kinder mit dem Faktor 2.0 gefördert, Migrationskinder mit Faktor 1.3, Kinder mit Behinderung mit 4.5 und höher.

Zeitfaktor: Der Zeitfaktor von 1.0, der dem Basiswert zugrunde gelegt wird, bemisst sich nach der Betreuungszeit von 3-4 Stunden. Eine Betreuungszeit von 4-5 Stunden erhöht den Basiswert auf 1.25, 6-7 Stunden auf 1.5

Basiswert: Der Basiswert beträgt bei einem Zeit- und Gewichtungsfaktor von jeweils 1.0 derzeit 1.320,10 € pro Jahr und wird jährlich neu festgesetzt. Erkennt die Gemeinde einen Förderbedarf an, wird die staatliche Förderung dementsprechend ebenfalls anerkannt.



Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Pro U3-Kind, das mit 6-7 Stunden in Naturkindergarten gebucht ist, beträgt der höhere Förderanteil der Kommune bis zu 2.310,18 EUR jährlich, bei gleichzeitigem höheren staatlichen Förderanteil (den Haushalt betreffend bei gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen, bei den Kinderhäusern anderer Träger werden die staatlichen Förderanteile 1:1 weitergegeben).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt in örtlichen Haimhauser Einrichtungen die Förderung von U3-Kindern das gesamte Kindergartenjahr, in dem diese Kinder 2 Plätze belegen, aber nicht in einer reinen Kinderkrippengruppe betreut werden, unter der Voraussetzung, dass aufgrund dieser Art der Belegung keine Kinder auf der Warteliste verbleiben müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2024 10:12 Uhr