Erlass Vorkaufsrechtsatzung Brauereigelände


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 5

Sachverhalt

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Die finanziellen Auswirkungen lassen sich augenblicklich nicht abschätzen, zumal der Erlass der Satzung nicht mit einem zwanghaften Erwerb gleichzusetzen ist, die finanzielle Auswirkung ggf. auch „Null“ sein kann.

Die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Brauereigeländes ist eines der obersten Ziele für die Gemeinde Haimhausen. Dieses ca. 11.600 Quadratmeter umfassende und im Ortskern gelegene Areal ist überaus prägend für das Bild der Kommune. Das Gelände ist tektonisch anspruchsvoll und auch weitere Rahmenbedingungen wie die verkehrliche Erschließung, vorhandene Denkmäler oder der schützen- und erhaltenswerte Baumbestand stellen Herausforderungen dar, die zu meistern sind.

Die Gemeinde Haimhausen hat sich nach eingehender Beratung aus fachlicher und rechtlicher Sicht entschieden, für das Areal der ehemaligen Brauerei einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen, der aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Dieser Wettbewerb wird Ansätze liefern, welche Art und Intensität der Bebauung sowohl für das Areal an sich als auch das Gemeinwesen in Haimhausen harmonisch, verträglich und zukunftsweisend sind.

Die städtebauliche Entwicklung Haimhausens hängt zu einem wesentlichen Teil davon ab, wie sich dieses Quartier gestaltet und die Ortschaft in den nächsten Jahrzehnten prägt.

Es ist zwingende Obliegenheit der Gemeinde Haimhausen, die städtebauliche Entwicklung zu sichern und einer geordneten Entwicklung zuzuführen, daher eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu erlassen. Dies stellt zudem eine konsequente Fortführung der bereits mit dem Rahmenplan für die Hauptstraße entwickelten Ideen und auch der im Juli 2021 erlassenen Vorkaufsrechtsatzung für Grundstücke entlang der Hauptstraße dar.

Die Verwaltung hat die in der Anlage beigefügte Satzung in Abstimmung mit dem gemeindlichen Rechtsbeistand entworfen. Nach Diskussion und Beratung des Entwurfs steht die Entscheidung über die Satzung an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der „Vorkaufsrechtsatzung der Gemeinde Haimhausen für das ehemalige Brauereigelände (FlNrn. 1, 1/1, 1/7, 130, 130/1, 130/2, 130/3, 130/8, 131, 131/1, 172/3 jeweils Gemarkung Haimhausen) vom 21.09.2023“ (Anlage zur Niederschrift) als Satzung mit Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Dokumente
GR 2023.09.21 Anlage TOP 5 Entwurf Vorkaufsrechtsatzung Brauereigelände (.pdf)
GR 2023.09.21 Anlage TOP 5 überarbeiteter Entwurf Vorkaufsrechtsatzung Brauereigelände (.pdf)
GR 2023.09.21 Anlage TOP 5 Vorkaufsrechtsatzung Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 26.01.2024 10:12 Uhr