Bebauungsplan "Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen"; Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 22.06.2023 (TOP 4.2) hat der Gemeinderat für die Flurnummern 1604 und 1605 jeweils Gemarkung Haimhausen die Aufstellung eines Bebauungsplans „Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen“ beschlossen. Zwischenzeitlich wurde ein Vorentwurf erarbeitet. Dieser wird in der Sitzung von Frau Breitenbach und Frau Kneucker vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum vorgestellt und erläutert.

Das Gremium wird nach Vorstellung sowie der anschließenden Beratung bzw. Diskussion gebeten, dem Vorentwurf (Planstand: 16.11.2023) zuzustimmen. Im Anschluss soll nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden. In der Anlage sind die Satzung, die Begründung und der Umweltbericht beigefügt. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die verkehrliche Erschließung für das Dorfgemeinschaftshaus dem Vorentwurf entsprechend über „Schwarzer Weg“ zu planen, nicht über die Mühlenstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 2

Für die Pflege des Bolzplatzes wird festgelegt, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auszuschließen und lediglich die Verwendung von organischem Dünger zu erlauben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf Bebauungsplan „Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen“ i. d. F. vom 16.11.2023, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 4

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 5

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Dokumente
Begründung Stand 16.11.2023 (.pdf)
Satzung Stand 16.11.2023 (.pdf)
Umweltbericht Stand 16.11.2023 (.pdf)

Datenstand vom 08.12.2023 07:40 Uhr