Bodenneuordnung im Baugebiet "Nördlich des Amperbergs"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 4

Sachverhalt

Für einen Teilbereich (Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiet MD 2 - FlNrn. 370, 372, 371/3, 371/5, 371, 371/4 und 372/1) im Gebiet des Bebauungsplans „Nördlich des Amperbergs“ bedarf es zur Umsetzung dieses (Bebauung der Parzellen, Errichtung der Erschließungsanlagen usw.) einer sogenannten Bodenneuordnung. Diese Neuordnung sollte mittels einer öffentlichen Umlegung gemäß §§ 45 ff. BauGB erfolgen.

Die Voraussetzungen liegen hierfür insbesondere vor, weil es 
  • in den Geltungsbereichen zusammen mehr als zwei Eigentümer*innen gibt, 
  • mehrere Flurstücke vorhanden sind, deren aktuelle Grenzen nicht mit den neuen Bauparzellen übereinstimmen und
  • weil die Bereitstellung öffentlicher Flächen notwendig ist.

Die Anordnung der öffentlichen Umlegung hat durch den Gemeinderat zu erfolgen und ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

Nach § 46 Abs. 4 BauGB kann die Gemeinde die Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Vermessungsamt (Am für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) übertragen. Alternativ führt die Gemeinde das Verfahren eigenständig durch; hierfür ist ein separater Umlegungsausschuss zu bilden und zu berücksichtigen, dass dies beachtliche Personalkapazitäten in Anspruch nimmt.

Die Kosten des Umlegungsverfahrens wurden auf ca. 63.700 € geschätzt, zzgl. Kosten für Abmarkungsmaterial, Vergütungen der Feldgeschworenen, Kosten für ortsübliche Bekanntmachungen und ggf. weitere. Für jedes zusätzlich Zuteilungsflurstück erhöht sich die Gebühr für die katastertechnische Behandlung um jeweils 950 €. Diese sind grundsätzlich von der Gemeinde zu tragen. Über eine evtl. Kostenträgerschaft durch Dritte sind ggf. noch entsprechende Regelungen zu treffen. Hierzu bedarf es noch weiterer Gespräche.

Mit den Beteiligten wurde zunächst eine private Umlegung vereinbart. Zwischenzeitlich hat sich der Sachverhalt dahingehend geändert, dass diese doch nicht durchgeführt werden kann und eine amtliche Umlegung geboten ist. Soweit die privatrechtlichen Vereinbarungen nicht entgegenstehen soll der Erste Bürgermeister ermächtigt werden die entsprechenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Beschluss 1

Sofern die privatrechtlichen Vereinbarungen gegeben sind, wird zur Realisierung des bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Nördlich des Amperbergs“ eine Umlegung gemäß §§ 45 ff. BauGB angeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend ortsüblich bekannt zu machen und die nötigen Schritte zur Durchführung des Umlegungsverfahrens einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Sofern die privatrechtlichen Vereinbarungen gegeben sind, wird die Befugnis zur Durchführung des Umlegungsverfahrens auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Sofern die privatrechtlichen Vereinbarungen gegeben sind, wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau über die Einzelheiten der Befugnis zur Durchführung der Umlegung zu unterzeichnen und alle zum Vollzug des Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2023 07:40 Uhr