Antrag auf Erteilung zur Aufsuchung von Erdwärme zu wissenschaftlichen Zwecken im Feld "Seismik Giga-M" für drei Jahre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 5

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie informiert die Gemeinde Haimhausen über folgenden Sachverhalt:

Die SWM Service GmbH stellt einen Antrag auf Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Seismik GIGA-M“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu wissenschaftlichen Zwecken für einen Zeitraum von drei Jahren ab Erteilung. Ziel ist die Durchführung eines Forschungsvorhaben zur Optimierung der Geothermieerschließung, konkret u.a. mit der Erhebung einer zusätzlichen Datenbasis für die Entwicklung weiterer Geothermieerschließungen sowie eine Optimierung der Standortplanung im Untersuchungsgebiet des Erlaubnisfeldes.  
Im Erlaubniszeitraum sind nach Auswertung vorhandener Daten, u.a. die Planung der Seismikkampagne, die Erstellung eines naturschutzfachliches Gutachten, die Entwicklung und Durchführung der notwendigen Genehmigungen für die Seismikkampagne, Durchführung umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung der 3D-Seismikkampagne, Datenaufbereitung (Processing) und Interpretation, Zusammenführung und Verschmelzung aller 3DDatensätze (Prestack Merge) und wissenschaftliche Interpretation (Seismic Reservoir Characterisation) geplant (siehe Arbeitsprogramm des Erlaubnisantrags). 

Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG wird den zu beteiligenden Behörden (Landesamt für Umwelt, Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, die Landratsämter Miesbach, Starnberg, Freising, München, Dachau, Fürstenfeldbruck, Ebersberg, Bad Tölz-Wolfratshausen und Erding sowie die kreisfreie Stadt München) Gelegenheit zur Stellungnahme bis 10.12.2023 gegeben. Hierbei geht es um die Prüfung überwiegender entgegenstehender öffentlicher Interessen im gesamten Erlaubnisfeld gegen das Aufsuchungsvorhaben des Antragstellers.
 
Je nach Zuständigkeit wird um Stellungnahmen zu Belangen der Landesplanung, Raumordnung und Wirtschaftsförderung (Regierung von Oberbayern), der Bergaufsicht (Bergamt Südbayern), des Gewässer-und Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes (Landesamt für Umwelt, Abt. 10 und 9), Belangen des Landschafts-und Naturschutzes sowie des Gewässer-und Trinkwasserschutzes, des Baurechts und Denkmalschutzes (Landratsämter Miesbach, Starnberg, Freising, München, Dachau, Fürstenfeldbruck, Ebersberg, Bad Tölz-Wolfratshausen und Erding sowie kreisfreie Stadt München) gebeten.

Den im Feld liegenden Inhabern einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken (München-Sendling - SWM Service GmbH, Neuperlach - SWM Service GmbH, Wolfratshausen - Enex Geothermieprojekt Geretsried, Planegg - Gemeinde Gräfelfing, Freimann - Stadtwerke München GmbH, Gauting-West - ASTO Park Gauting Entwicklungsgesellschaft mbH mit HEIZWERK Management GmbH und Silenos Energy GmbH, Karlsfeld Ost - MTU Aero Engines AG, Gauting-Ost - ASTO Park Gauting Entwicklungsgesellschaft mbH mit Silenos Energy GmbH, München-Feldmoching - SWM Services GmbH, BMW Milbertshofen - Bayerische Motoren Werke AG, Pullach Süd - Innovative Energie für Pullach GmbH, Karlsfeld-Nord - opportunities & friends GmbH und MAN Truck & Bus SE, Dingharting-Attenham - SWM Services GmbH, Geiselbullach - Gemeinsames Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft Anstalt des öffentlichen Rechts der Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau, Neufahrn-Eching - Zweckverband Versorgungs- und Verkehrsbetriebe Neufahrn/Eching, Fürstenfeldbruck-Nord - Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH, Erdwärme Vaterstetten) wird nach § 21 Abs.1 BBergG der Antrag auf Erteilung der wissenschaftlichen Erlaubnis übermittelt. Entsprechend § 21 Abs. 2 BBergG können die Inhaber der gewerblichen Erlaubnisse bis 10.12.2023 ein Antrag beim StMWi auf Beteiligung an den Aufsuchungsarbeiten gegen Übernahme der anteiligen Kosten (§ 11 Nr. 5 BBergG) stellen. Hierbei ist durch Belege glaubhaft darzulegen, dass die entsprechenden Mittel für eine Beteiligung an der Aufsuchung aufgebracht werden können. 

Den im Feld liegenden Städte und Gemeinden (Gemeinde Moosinning, Gemeinde Egmating, Gemeinde Anzing, Gemeinde Aschheim, Stadt Olching, Gemeinde Grünwald, Stadt Puchheim, Gemeinde Icking, Stadt Dachau, Gemeinde Taufkirchen, Markt Holzkirchen, Stadt Germering, Gemeinde Valley, Gemeinde Gräfelfing, Markt Markt Schwaben, Gemeinde Hallbergmoos, Stadt Garching b.München, Gemeinde Egling, Gemeinde Neuching, Gemeinde Oberpframmern, Gemeinde Oberhaching, Gemeinde Berg, Gemeinde Hebertshausen, Gemeinde Karlsfeld, Gemeinde Kirchheim b.München, Gemeinde Planegg, Gemeinde Neubiberg, Gemeinde Weßling, Gemeinde Putzbrunn, Gemeinde Schäftlarn, Gemeinde Feldkirchen, Gemeinde Dietramszell, Gemeinde Gröbenzell, Gemeinde Gilching, Gemeinde Unterföhring, Gemeinde Ottobrunn, Gemeinde Oberschleißheim, Gemeinde Emmering, Stadt Starnberg, Gemeinde Ismaning, Gemeinde Maisach, Gemeinde Aying, Gemeinde Pullach i.Isartal, Gemeinde Haar, Gemeinde Brunnthal, Gemeinde Poing, Gemeinde Zorneding, Gemeinde Alling, Gemeinde Otterfing, Stadt Unterschleißheim, Stadt Fürstenfeldbruck, Gemeinde Krailing, Gemeinde Baierbrunn, Gemeinde Hohenbrunn, Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Gemeinde Finsing, Gemeinde Gauting, Gemeinde Haimhausen, Gemeinde Sauerlach, Gemeinde Pliening, Gemeinde Unterhaching, Gemeinde Eichenau, Gemeinde Straßlach-Dingharting, Gemeinde Vaterstetten, Gemeinde Neufahrn b. Freising, Gemeinde Bergkirchen, Gemeinde Neuried, Gemeinde Grassbrunn, Stadt Geretsried) wird - unabhängig von der Beteiligung im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis nach § 15 BBergG - der Antrag zur Kenntnis übermittelt. Stellungnahmen können bis 10.12.2023 ebenfalls abgegeben werden.

Eine Beteiligung der unmittelbar von den konkreten Arbeiten der Seismikkampagne betroffen Gemeinden und Städte erfolgt noch gesondert im Betriebsplanverfahren durch die Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern.


Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bereich des beantragten Feldes liegt nur zu einem kleinen Bereich (siehe lfd.-Nr. 2 der Karte Seismik GIGA-M). Aus den bisherigen Bemühungen der Gemeinde Haimhausen zur Geothermie hat sich bisher keine konkrete Maßnahme ergeben. Im Bereich der Gemeinde Haimhausen hat weder entsprechende Abnehmer noch die finanziellen Mittel um eine Bohrung selbst durchzuführen.

Beschluss

Von Seiten der Gemeinde Haimhausen werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2023 07:40 Uhr