Bauleitplanung "Nördlich der Valleystraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 1

Sachverhalt

Wie zuletzt bereits dargelegt, ist aufgrund der obergerichtlichen Entscheidung zum § 13b BauGB für den Bereich „Nördlich der Valleystraße“ neben der Aufstellung eines Bebauungsplans auch die Änderung des Flächennutzungsplans in einem Teilbereich erforderlich.

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung erfolgte im Zeitraum vom 06.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 die sogenannte frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Die im Zuge des vorher betriebenen §13b-Verfahrens bereits erfolgten Verfahrensschritte (Auslegung vom 10.5. bis 12.06.23 und verkürzte Auslegung vom  10.7. bis 25.07.23) können als frühzeitige Beteiligungsschritte im Sinne des § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans gewertet werden, sodass im Bebauungsplanverfahren die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2  BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 06.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 folgten.

Die eingegangenen Stellungnahmen zu beiden Bauleitplanverfahren werden dem Gremium zur Behandlung und Abwägung vorgelegt. 

Sowohl hinsichtlich der Flächennutzungsplanänderung  als auch des Bebauungsplanes wird das Gremium ferner gebeten, den fortgeschriebenen Entwurf zu billigen und die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für den FNP bzw. die verkürzte erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 a Abs. 3 i. V.m.  3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan zu beauftragen.

Datenstand vom 25.01.2024 17:53 Uhr