Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 26.10.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 1.1.3.1

Sachverhalt

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) hat folgende Stellungnahme abgegeben: 

„Mit der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO für Wohnzwecke sowie eines Mischgebietes nach § 6 BauNVO für soziale Zwecke besteht nach wie vor Einverständnis. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es zu keinen Einschränkungen für die im Umfeld des Plangebiets ansässigen Gewerbebetriebe kommen darf. 

Weitere Anregungen oder Bedenken gegen die 19. Änderung des FNP und der Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Valleystraße“ sind nicht vorzubringen.“ 

Abwägung:
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wurde insbesondere eine schalltechnische  Untersuchung veranlasst und entsprechend bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Eine Änderung der vorbereitenden Bauleitplanung (=Änderung des Flächennutzungsplanes) ist sowohl durch die Stellungnahme als auch durch das Ergebnis des neuen Schallschutzgutachtens nicht veranlasst. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der IHK zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Änderung der Flächennutzungsplanung ist nicht veranlasst.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2024 17:53 Uhr