Stellungnahme Landratsamt Dachau, Abt. Rechtliche Belange vom 24.10.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 1.1.3.2

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau, Abt. Rechtliche Belange hat folgende Stellungnahme abgegeben: 

„Hinweise:

Die Festsetzung als „Baufläche für Gemeinbedarf, mit Zweckbestimmung“ stimmt nicht mit jener aus dem dazugehörigen Bebauungsplan „Nördlich der Valleystraße“ überein. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan und bitten darum, hier eine einheitliche Festsetzung zu treffen.“ 

Abwägung: 
Auf Ebene des Bebauungsplans entfällt das MI künftig. Eine Änderung der Darstellungen auf der übergeordneten FNP-Ebene ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen.  Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2024 17:53 Uhr