Stellungnahme Landratsamt Dachau, Abt. Technischer Umweltschutz vom 10.10.23


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 1.1.3.4

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau, Abt. Technischer Umweltschutz hat folgende Stellungnahme abgegeben: 

„Hinweise:

Das Plangebiet ist im dargestellten FNP unterteilt in eine östlich gelegene Wohnbaufläche sowie eine westlich und eine nördliche ausgewiesene Baufläche für Gemeinbedarf. Im zugehörigen Bebauungsplan ist für das westliche und nördliche Plangebiet als Art der Nutzung ein Mischgebiet festgesetzt worden. Wir weisen darauf hin, dass eine Entwicklung der Flächen im Bebauungsplan i.d.R. aus dem FNP erfolgt und bitten daher um Überprüfung und ggf. Anpassung der Gebietskategorien.

In der Begründung unter Nr. 4.2 bitten wir noch den Immissionsschutz aufzunehmen mit dem Hinweis, dass dieser im konkretisierenden Bauleitplanverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung berechnet wird.


Rechtsgrundlagen:

Wir verweisen auf § 1 Abs. 6 Nr. 1 und 7 BauGB sowie auf §§ 22, 50 BImSchG in Verbindung mit der TA Lärm und der 18. BImSchV.“


Abwägung:
Den Hinweisen wird gefolgt und dem Entwicklungsgebot genüge getan. Die MI-Festsetzung entfällt künftig im Bebauungsplan. Ein Kapitel „Immissionsschutz“ wird in der Begründung zum FNP eingefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu eigen. Die Begründung (Immissionsschutz) wird ergänzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2024 17:53 Uhr