Stellungnahme Landratsamt Dachau, Abt. Brandschutz vom 09.10.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 1.1.3.5

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau, Abt. Brandschutz   hat folgende Stellungnahme abgegeben:

„Zu oben bezeichnetem Vorhaben (19. Änderung FNP) baten Sie um Stellungnahme hinsichtlich der Belange des Brandschutzes in Abstimmung mit der Feuerwehr. 

Gegen den geplanten Bebauungsplan bestehen keine Einwände. Wir bitten, bei den konkreten Bebauungsverfahren auch weiterhin die Brandschutzdienststelle zu beteiligen.“

Das Schreiben vom 09.10.2023 liegt als Anlage bei. 

Die Stellungnahme sollte nach Ansicht der Verwaltung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens im Zuge der Abwägung zum Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und nicht des Flächennutzungsplanverfahrens zur Kenntnis genommen werden.  

Abwägung: 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie betrifft inhaltlich jedoch die verbindliche Bauleitplanung und nicht die Ebene der Flächennutzungsplanänderung. Eine entsprechende Behandlung erfolgt gesondert in TOP 1.2.2.9

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu eigen.  Eine Änderung der Flächennutzungsplanung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
GR 23.12.07 ö Anlage zu LRA Abt. Brandschutz (.pdf)

Datenstand vom 25.01.2024 17:53 Uhr