Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gleichzeitig mit der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden zum selben Zeitraum die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Planung informiert und um Stellungnahme bis zum 06.11.2023 gebeten.
Folgende Stellen wurden angeschrieben und entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerischer Bauernverband
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bayernwerk Netz GmbH
- Bund Naturschutz in Bayern e.V.
- Deutsche Bahn AG
- Deutsche Telekom AG
- Eisenbahnbundesamt
- Energienetze GmbH
- Erzbischöfliches Ordinariat
- Evang.-luth. Kirchengemeindeamt München
- E-Werke Haniel Haimhausen
- Gemeinde Eching
- Gemeinde Fahrenzhausen
- Gemeinde Hebertshausen
- Gemeinde Röhrmoos
- Handwerkskammer für München und Oberbayern
- Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
- Landratsamt Dachau, Kreisheimatpflege
- Landratsamt Dachau
- Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
- Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
- Polizeiinspektion Dachau, Abteilung Straßenverkehr
- Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern
- Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
- Regionaler Planungsverband München
- Staatliches Bauamt Freising, Fachbereich Straßenbau
- Stadt Unterschleißheim
- Wasserwirtschaftsamt München
- TenneT TSO GmbH
- Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern
- Deutsche Glasfaser
- Bayernets GmbH
- Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Deutsche Post AG
- Kreisbehindertenbeauftragter im Landratsamt Dachau
- Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
- Vodafone Kabeldeutschland GmbH
- Pledoc GmbH
Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgte keine Äußerung:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Bayerischer Bauernverband
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bund Naturschutz in Bayern e.V.
- Deutsche Bahn AG
- Energienetze GmbH
- Evang.-luth. Kirchengemeindeamt München
- Gemeinde Hebertshausen
- Landratsamt Dachau, Kreisheimatpflege
- Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
- Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
- Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern
- Staatliches Bauamt Freising, Fachbereich Straßenbau
- Stadt Unterschleißheim
- TenneT TSO GmbH
- Deutsche Glasfaser
- Deutsche Post AG
- Kreisbehindertenbeauftragter im Landratsamt Dachau
- Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange teilten durch den Inhalt Ihrer Stellungnahmen mit, dass keine Einwände, Hinweise o.ä. gegen die Planungen bestehen, bzw. die Belange durch die Planung nicht berührt werden:
- Bayernwerk Netz, Stellungnahme vom 13.10.2023
- Eisenbahnbundesamt, Stellungnahme vom 20.10.23
- Erzbischöfliches Ordinariat, Stellungnahme vom 10.10.23
- Gemeinde Eching, Stellungnahme vom 05.10.2023
- Gemeinde Fahrenzhausen, Stellungnahme vom 09.10.2023
- Gemeinde Röhrmoos, Stellungnahme vom 09.10.2023
- Handwerkskammer für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 07.11.2023
- Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde, Stellungnahme vom 12.10.2023
- Regionaler Planungsverband München, Stellungnahme vom 26.10.2023
- Wasserwirtschaftsamt München, Stellungnahme vom 06.11.2023
- Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, Stellungnahme vom 06.11.2023
- Bayernnets GmbH, Stellungnahme vom 09.20.2023
- Bundesnetzagentur, Stellungnahme vom 05.10.2023
- Vodafone, 2 Stellungnahmen vom 16.10.2023 (1 x Erschließung betreffend)
- Pledoc GmbH, Stellungnahme vom 10.10.2023
In den nachfolgenden Tagesordnungspunkten (1.2.2.1 bis 1.2.2.11) werden die zur Abwägung eingegangenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen dem Gremium vorgelegt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den hier beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Gleichzeitig nimmt er davon Kenntnis, dass nicht alle beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben haben. Er nimmt ferner von der Zustimmung der im Sachverhalt aufgeführten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.01.2024 17:53 Uhr