Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 26.10.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 1.2.2.2

Sachverhalt

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) hat folgende Stellungnahme abgegeben: 

„Mit der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO für Wohnzwecke sowie eines Mischgebietes nach § 6 BauNVO für soziale Zwecke besteht nach wie vor Einverständnis. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es zu keinen Einschränkungen für die im Umfeld des Plangebiets ansässigen Gewerbebetriebe kommen darf. 

Weitere Anregungen oder Bedenken gegen die 19. Änderung des FNP und der Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Valleystraße“ sind nicht vorzubringen.“ 

Abwägung:
Die neue schalltechnische Untersuchung des Ing.Büros Kottermair vom 17.11.2023 kommt zu dem Ergebnis, dass der Aufstellung des Bebauungsplanes keine immissionsschutzfachlichen Belange entgegenstehen. Mit Verweis auf die Stellungnahme des Landratsamtes (rechtl. Belange) vom 24.10.2023 wird künftig auf die Festsetzung eines MIs verzichtet. Dieses ist jedoch nach wie vor Grundlage für die immissionsschutzfachlichen Belange und wird als solches weiterhin in der Begründung aufgeführt. An der Art der zulässigen Nutzungen ergeben sich demnach keine Änderungen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der IHK zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die Planung wird wie folgt geändert: Die Festsetzung eines MI entfällt künftig, die Festsetzung, Begründung und der Umweltbericht werden entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2024 17:53 Uhr