Stellungnahme Landratsamt Dachau, Abt. Rechtliche Belange vom 24.10.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 1.2.2.5

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau, Abt. Rechtliche Belange gibt folgende Stellungnahme ab:

„Hinweise: 

Hinweis 1
Die aktuelle Festsetzung der Gebiete als „MI“ und als „Flächen für den Gemeinbedarf“ erscheint nicht sinnvoll. Wir bitten darum, hier das Gebiet entweder als „Fläche für den Gemeinbedarf“ oder als „MI“ festzusetzen und verweisen insofern auf unseren ersten Punkt aus der Stellungnahme vom 07.06.2023 zum Plan in der Fassung vom 27.04.2023.“

Abwägung: 
Die Stellungnahme vom 07.06.2023 wurde in der Gemeinderatssitzung unter TOP 22.06.2023 behandelt. Der Beschlussbuchauszug liegt als Anlage 1 bei. 
Dem Hinweis des Landratsamts wird gefolgt, das MI entfällt aus den Festsetzungen, wird aber in der Begründung zum Immissionsschutz beibehalten, sodass klargestellt wird, dass zur Beurteilung der Geräuschimmissionen die Schutzwürdigkeit eines MI zugrunde gelegt wurde.

„Hinweis 2
Wir verweisen außerdem auf Abs. 1 und Abs. 2 unserer Stellungnahme vom 20.07.2023 zum Plan in der Fassung vom 22.06.2023.“

Abwägung:
Die Stellungnahme vom 20.07.2023 wurde dem Gemeinderat unter TOP 1.2.3 vorgelegt. Eine Beschlussfassung erging nicht, da in das Regelverfahren gewechselt werden musste. Der Beschlussbuchauszug liegt als Anlage 2 bei. 
Betroffen sind die Punkte des vom LRA befürchteten Konfliktpotenzials auf den befahrbaren F+R im Bereich des JUZ und der empfohlenen Festsetzung einer sep. Zu- und Abfahrts-Rampe für eine Großgarage im Bereich des WAs. 
An der Einschätzung, dass der Verkehr auf dem hinteren Teil des F+R allein durch den Fuhrpark des JUZ stattfindet und dieser vernachlässigbar ist und dass der Verkehr beim Seniorenwohnen sich auf die Morgen- und Abendstunden beschränkt (also außerhalb der Hauptbesuchszeiten des JUZ), hat sich nichts geändert. Eine Änderung der Planung ist daher nicht veranlasst.

Zur Tiefgarage wurde aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes vom 20.07.2023 ein breiterer Zufahrtsbereich eingetragen, dieser ist jedoch nach aktuellen Erkenntnissen aufgrund des Immissionsschutzes des gegenüberliegenden Wohngebäudes ungünstig. Der TGa-Zufahrtsbereich wird deshalb auf 7,9 m Breite und genau ggü. der Einmündung der Plangger-Popp-Str. begrenzt. Dies genügt grundsätzlich für eine sep. Zu- und Abfahrt. Wie die Tiefgarage im Detail organisiert wird, ist derzeit mangels konkreter Planungen des Bauherrn nicht planbar, mit den getroffenen Festsetzungen aber machbar.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes, rechtl. Belange, zur Kenntnis. Die Planung wird in folgenden Punkten geändert: 
  • Das MI wird aus den Festsetzungen und der Planzeichnung entfernt. Begründung und Umweltbericht werden angepasst.
  • Der Zufahrtsbereich zur Tiefgarage wird reduziert.
  • Die Fläche der Tiefgarage wird in der Planzeichnung farblich hinterlegt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
GR 23.12.07 ö Anlage 1 zu LRA Abt. rechtliche Belange (.pdf)
GR 23.12.07 ö Anlage 2 zu LRA Abt. Rechtliche Belange (.pdf)

Datenstand vom 25.01.2024 17:53 Uhr